Richtlinie |
2009/23/EG |
gilt für |
alle nichtselbsttätigen Waagen im geschäftlichen Bereich. Nichtselbsttätige Waagen sind Waagen, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordern. |
gilt seit |
05.06.2009 |
EU-Dokumente: Richtlinientext
Umsetzung in Österreich
BGBl. Nr. 751/1994 - Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren
betreffend Nichtselbsttätige Waagen
geändert durch BGBl. II Nr. 222/2010
BGBl. Nr. 636/1994 - Änderung des Maß- und Eichgesetzes
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Liste der harmonisierten Normen
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.
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