Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Nichtselbsttätige Waagen

Richtlinie

2009/23/EG
Richtlinie des Rates vom 23.04.2009 über nicht selbsttätige Waagen (ABl. Nr. L 122 vom 16.05.2009) - kodifizierte Fassung

gilt für

alle nichtselbsttätigen Waagen im geschäftlichen Bereich. Nichtselbsttätige Waagen sind Waagen, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordern.

gilt seit

05.06.2009

EU-Dokumente: Richtlinientext

Richtlinientext

Umsetzung in Österreich

BGBl. Nr. 751/1994 - Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen
geändert durch BGBl. II Nr. 222/2010
BGBl. Nr. 636/1994 - Änderung des Maß- und Eichgesetzes

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

 Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.

Stand: 19.01.2012