Richtlinie |
92/42/EWG zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/28/EG (ABl. Nr. L 81 vom 20.03.2008) |
gilt für |
Wirkungsgrade von neuen Warmwasserheizkesseln, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und deren Nennleistung gleich oder größer 4 kW und gleich oder kleiner 400 kW ist. |
gilt u.a. nicht für |
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gilt seit |
01.01.1998 |
Die Richtlinie gilt als Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG.
EU-Dokument: Richtlinientext
Richtlinientext | konsolidierte Fassung
Umsetzung in Österreich
In Österreich erfolgt die Umsetzung auf landesrechtlicher Ebene (zum Beispiel in Heizanlagenverordnungen).
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt.
Allerdings wurden für Warmwasserheizkessel bisher keine harmonisierten Normen veröffentlicht.
Benannte Stellen
Benannte Stellen (Nando)
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- EU-Website zur Energieeffizienz
- Themenplattform "Ökodesign und Energielabel"



