Erstbewertung zum Kommmissions-Vorschlag einer "REACH-EU-VO" vom 29.10.03

Am 29.10.2003 hat die EU-Kommission nun den offiziellen Vorschlag für die REACH-Verordnung vorgelegt. 

Der Vorschlag weist gegenüber dem Internetkonsultationsdokument vom 16.05.2003 einige Verbesserungen auf jedoch blieben auch einige wesentliche Mängel aufrecht.  Generell ist der Text der Verordnung in einigen Passagen zu vage und bedarf noch einiger Präzisierungen:

Positiv:

Die obengenannten Punkte sind zwar ein guter Ansatz reichen aber nicht aus, das REACH-System praktikabel, erfüllbar und kosteneffizient zu machen und so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nicht beeinträchtigt wird.

Der Vorschlag weist noch die folgenden gravierenden Mängel auf:

Zusammenfassung:

Die Belastungen durch den endgültigen Kommissionsvorschlag sind weiterhin erheblich. Sie liegen trotz der zwischenzeitlich erzielten Verbesserungen noch deutlich über den Vorgaben des Weißbuchs der EU-Kommission vom 27. Februar 2001. Die Ziele, die die EU-Kommission dort dargelegt hatte, insbesondere die Wahrung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie, werden nicht erreicht. Deshalb widerspricht der Kommissions-Vorschlag auch der Lissabon-Strategie der EU.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen, insbesondere ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatze und Innovationen müssen sorgfältig von unabhängiger Seite untersucht werden, bevor der Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren abschließend behandelt wird. Die Ergebnisse der Folgenabschätzung müssen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und gegebenenfalls zu entsprechenden Änderungen des Vorschlags führen. Die bisher von der EU-Kommission vorgelegten Untersuchungen sind als erste Beiträge zu begrüßen, reichen aber für die notwendige sorgfältige Folgenabschätzung nicht aus.

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© Letzte Aktualisierung: 15.12.2003