VOLLMACHT

Wir bitten um freundliche Beachtung!

 

 

Nachfolgend finden Sie eine Mustervollmacht, mit der Sie sich als Agent für ein Tätigwerden in bestimmtem Umfang vom Kunden bevollmächtigen lassen können.

 

Zu Punkt 4: Nach Rechtsauffassung verschiedener Rechtsexperten kann die Ermächtigung auch die Kündigung von Verträgen bei nicht vertretenen Versicherern sowie Abschlüsse bzw. Vertragsänderungen bei vertretenen Unternehmen umfassen, soweit die Vorgaben der Gewerbeordnung eingehalten werden. 

 

Um eine unzulässige Doppelvertretung auszuschließen, die lediglich bei einer Befugnis als so genannter „Abschlussagent“ auf Seiten des Versicherers möglich ist, sind zusätzlich zur Kundenermächtigung die Zustimmungen der jeweils vertretenen Versicherungen einzuholen.

 

 

Link zur Mustervollmacht


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letzte Änderung: 16.12.09