Steuerlicher Anreiz von Öko-Investitionen - Teil 2

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02.11.2023

Ursprünglich war ein Ausschluss des Investitionsfreibetrags (IFB) für Investitionen in Gebäudeteile vorgesehen. Aufgrund einer Gesetzesreparatur sind nun aber auch mit Rückwirkung ab 1. 1. 2023 klimafreundliche Heizsysteme begünstigungsfähig. Konkret sind dies Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme- bzw. Kältetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze zur Wärme- und Kältebereitstellung in Zusammenhang mit Gebäuden. Welche Wirtschaftsgüter dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen und damit vom erhöhten IFB profitieren, wurde mittels Verordnung näher konkretisiert. Unteranderem sind dem Öko-IFB folgende Investitionen zugänglich:

  • Wirtschaftsgüter, auf die das Umweltförderungsgesetz oder das Klima- und Energiefondsgesetz anwendbar ist
  • Emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen
  • Fahrräder und Transporträder mit oder ohne E-Antrieb
  • Wirtschaftsgüter, die der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene dienen
  • Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
  • Anlagen zur Speicherung von Strom
  • Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.

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