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Warnung vor „Firmenradar“

Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht! 

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2024

Der „Anbieter“ Firmenradar verschickt (Mail-)Rechnungen. Mit dem Bezahlen des geforderten Betrages wird ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen. Weil nicht sofort klar ist, dass es sich bei dem Schreiben bloß um ein Vertragsanbot handelt, ist diese Vorgehensweise wettbewerbswidrig. Bei diesem „Anbieter“ Firmenradar dürfte es sich um einen „Nachfolger“ von „FFOL“ / „Firmenbuch online“ handeln, vor der ebenfalls bereits gewarnt wird.

Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht! Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes auf.

» Muster der Rechnung


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