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Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Begutachtung von Filmen

Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)

Lesedauer: 1 Minute

11.10.2023

Die gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder ist eine Einrichtung der österreichischen Bundesländer und beruht auf einer Artikel 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Mit der Durchführung der Prädikatisierung hat die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer die ARGE Film und Kino betraut, die diese Tätigkeit im fremden Namen und auf fremde Rechnung durchführt.

Den aktuellen Text der Vereinbarung sowie die Geschäftsordnung und alle Informationen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.

Die von den Ländern entsendeten Kommissionen führen regelmäßig Begutachtungen der eingereichten Filme durch und vergeben die Wertungen

  • Besonders wertvoll
  • Wertvoll
  • Sehenswert
  • bzw. kein Prädikat

Die Begutachtungsergebnisse der Kommission sind zwar für die Länder nicht bindend, werden von diesen aber in der Regel immer übernommen.

Die Filme werden nicht automatisch, sondern nur auf Antrag begutachtet. Zur Erleichterung der Antragstellung finden Sie hier den Link zum Formular.

Zweifelsohne gibt es heute für die Kinobesucher neben der Prädikatisierung eine Reihe von zusätzlichen Anhaltspunkten, die die Beurteilung der Qualität des Films erleichtern. Von Filmpreisen auf anerkannten Filmfestivals, Filmkritiken bis zum „Word of Mouth“ – der durch nichts zu ersetzenden Empfehlung durch begeisterte Kinobesucher.

Die Filmbewertung der Prädikatisierungskommission ist sicherlich ein adäquates Mittel um ein zwar subjektiv begründetes aber letztlich fundiertes Urteil über die Qualität eines Filmes zu bekommen. Zusammen mit der freiwilligen Jugendschutzkennzeichnung gibt die Prädikatisierung Gewähr dafür, dass ein Film über bestimmte qualitative Eigenschaften verfügt und ist daher weiterhin ein unersetzlicher Parameter zur objektiven Beurteilung von Filmen.

Organisatorische Betreuung der Filmbewertungskommission:

Dörfler Consult
Mag. Christian Dörfler
Mörikeweg 20a, 1160 Wien
E: praedikatisierung@doerflerconsult.at, jugendfreigabe@doerflerconsult.at

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