E I N V E R N E H M L I C H E
A U F L Ö S U N G

 

 

Das Dienstverhältnis zwischen der Firma ......................................................................

und Frau/Herrn ..............................................................................................................

wird einvernehmlich mit ..................... aufgelöst.

Offener Zeitausgleich wird in der Zeit von ......................... bis .............................. ,

Urlaub in der Zeit von ................................ bis ............................... verbraucht.

Die daraus resultierenden Endabrechnungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen *).

 

 

...................................., am ...........................
           (Ort)                                 (Datum)

 

 

...........................................        .........................................
            Dienstgeber                                    Dienstnehmer

 


*)

  1. Bei mindestens 3-jähriger Dauer des Dienstverhältnisses Abfertigungsanspruch.

  2. Offener Urlaub des laufenden Urlaubsjahres wird, wenn der Endzeitpunkt in der 2. Hälfte des Urlaubsjahres liegt, voll entschädigt, ansonsten gebührt die anteilige Urlaubsabfindung, unter Abzug schon verbrauchter Urlaubstage.

  3. Allfällige Anwartschaften aus Zusagen auf Firmenpensionen sind entsprechend dem Betriebspensionsgesetz unverfallbar.

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