ࡱ> bda@ 7bjbjFF.:,,eQ$$$$$$:^ jxPzPzPzPzPzPzP$SRRTBPZO$$ZOZOP$$Q0P0P0PZOF$$xP0PZOxP0P0P0P$ @O 0PxP5Q0eQ0PTO|T0P0PTDP4rn&0P7d EZ rrrPPd&P dLohntabelle Metall Arbeiter 2004 Kollektivvertragslhne (Mindeststundenlhne) 1. Lohngruppen: LG Techniker ................................................. 12,45 LG 1. Spitzenfacharbeiter ............................... 11,41 LG 2. Qualifizierter Facharbeiter ...................... 10,12 LG 3. Facharbeiter.......................................... 8,83 LG 4. Besonders qualifizierter Arbeitnehmer......... 8,26 LG 5. Qualifizierter Arbeitnehmer ...................... 7,86 LG 6. Arbeitnehmer mit Zweckausbildung........... 7,53 LG 7. Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung & & .... 7,41 2. Lohngruppenmerkmale: Techniker: Arbeitnehmer mit langjhriger Berufspraxis in der Lohngruppe 1, die inhaltlich so anspruchsvolle Arbeiten selbstndig ausfhren, dass dafr praktische und theoretische Fachkenntnisse, die ber das im Rahmen der Berufsausbildung (Lehrabschlussprfung) vermittelte Fachwissen hinausgehen, Voraussetzung sind und die hervorragende Verantwortung tragen. Die genannten Qualifikationen mssen entsprechend nachgewiesen werden. 1. Spitzenfacharbeiter: Abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschlussprfung), hervorragende Fachkenntnisse; Befhigung, ohne Anweisung selbstndig unter Bercksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, alle berufseinschlgigen Arbeiten verantwortungsbewusst zu verrichten. Fhigkeit zum zweckmigen Einsatz beigestellter Arbeitskrfte und Materialien sowie zur Beratung von Kunden. 2. Qualifizierter Facharbeiter: Abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschlussprfung), groe Fachkenntnisse; Befhigung, alle berufseinschlgigen Arbeiten nach kurzer Anweisung selbstndig unter Bercksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, verantwortungsbewusst zu verrichten. Fhigkeit zum Einsatz beigestellter Arbeitskrfte und zur Beratung von Kunden. 3. Facharbeiter: Abgeschlossene Berufsausbildung (Lehrabschlussprfung), auch Lehrabschlussprfung in technologisch verwandten bzw. technologisch hnlichen Berufen; Befhigung, berufseinschlgige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst zu verrichten. 4. Besonders qualifizierter Arbeitnehmer: Lngere Zweckausbildung, groe Arbeitserfahrung und dementsprechende Verantwortung. 5. Qualifizierte Arbeitnehmer: Zweckausbildung, entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung 6. Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: Entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung. Auch Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung in Produktion oder Montage, sofern sie mehrere Arbeiten (Arbeitsvorgnge) beherrschen oder sich besondere Fertigkeiten angeeignet haben, sptestens jedoch nach 3jhriger Betriebszugehrigkeit. 7. Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung. 3. Der Kollektivvertragslohn (Mindeststundenlohn) einer Lohngruppe stellt keine Begrenzung des Ist-Lohnes einer niedrigeren Lohngruppe dar. 4. Nach Ablauf der Probezeit ist der Arbeitnehmer unter Bercksichtigung der betriebsblichen Gesichtspunkte entsprechend seinen Fhigkeiten einzustufen. Die Einstufung setzt voraus, dass die der Einstufung entsprechende Ttigkeit ausgebt wird. 4a. Ab erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprfung hat die Einstufung in eine der Facharbeiterlohngruppen zu erfolgen. Bis zur erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlussprfung hat die Einstufung in die Lohngruppe 4 zu erfolgen. Ab Beendigung der Lehrzeit bis zur erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlussprfung ist die Differenz zwischen der Lohngruppe 4 und 3 nachzuzahlen. Keine Nachzahlung erfolgt: a) wenn der Ist-Stundenlohn whrend dieser Zeit gleich hoch oder hher war als der Mindestlohn der Lohngruppe 3, b) der Arbeitnehmer sich unentschuldigt nicht vor Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprfung angemeldet hat, c) unentschuldigt nicht zum erstanberaumten Termin angetreten ist, d) die Prfung zum erstanberaumten Termin nicht bestanden hat. 4b. Entlohnung fr Pflichtpraktikanten Schlern von mittleren und hheren Schulen, die aufgrund schulrechtlicher Vorschriften ein Betriebspraktikum ableisten mssen, gebhrt abweichend von Pkt. 1-4 fr die Dauer eines vorgeschriebenen Betriebspraktikums (maximal 1 Monat pro Kalenderjahr ausgenommen lngere Betriebspraktika auf Grund des Schulversuchs bei vierjhrigen technischen Fachschulen) ein Monatslohn von 813,79. Dies gilt auch, wenn nur eine teilweise Arbeitspflicht besteht. Sehen die Praktikumsvorschriften eine Anwesenheit im Betrieb von weniger als 38,5 Stunden pro Woche vor (z. B. vier Tage pro Woche), so gebhrt der, der vorgesehenen Anwesenheitszeit entsprechende Teil des Monatslohns. 5. Lohngruppenerweiterung Die kollektivvertraglichen Lohngruppen knnen auf Grund einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat erweitert werden, doch ist eine Lohngruppenbezeichnung zu whlen, die den Zusammenhang mit der entsprechenden kollektivvertraglichen Lohngruppe klar sichtbar macht. Fr jede dieser betrieblichen Lohngruppen mssen die Mindestbestimmungen des Kollektivvertrages zutreffen. 6. Lehrlingsentschdigung Mindeststze pro Monat: 1. Lehrjahr ............................................ 411,31 2. Lehrjahr ............................................ 551,52 3. Lehrjahr ............................................ 742,06 4. Lehrjahr ............................................ 996,91 Diese Stze gelten fr Lehrlinge ohne Kost und Quartier. Bei Lehrlingsentschdigungen mit Kost und Quartier sind die derzeit geltenden Stze im entsprechenden Verhltnis in den Landesinnungen anzupassen. Lehr@BD H . 2 D N , . 6 @ H L Z v & , : > Pϻww hOHhxLCJOJQJ^JaJ hOHh&vCJOJQJ^JaJ hOHh:CJOJQJ^JaJ hOHhuCJOJQJ^JaJ&hOHhu5CJOJQJ\^JaJ/hOHh&v5B*CJOJQJ\^JaJph/hOHhj5B*CJOJQJ\^JaJph&BJ P N @ 6  6 $^a$gdu^gdu $^a$gd&v7*PLgEm P X!!`"11`3m387M77^gdu $^a$gduPSm J!V!!!R"^"$000K1[111`3m387M77۶۶۶۶۴ۣۣ hOHhxLCJOJQJ^JaJU hOHh:CJOJQJ^JaJ&hOHhu5CJOJQJ\^JaJ hOHhuCJOJQJ^JaJ&hOHhu5CJOJQJ\^JaJ lingen, die auf Grund nicht gengender Leistungen (nicht aber wegen Krankheit bzw. Unfall) nicht berechtigt sind, in die nchsthhere Schulstufe aufzusteigen, gebhrt im darauf folgenden Lehrjahr nur die Lehrlingsentschdigung in Hhe des abgelaufenen Lehrjahres. Ist er in diesem Lehrjahr zum Aufsteigen berechtigt, so gebhrt im darauf folgenden Lehrjahr wieder die der Dauer der Lehrzeit entsprechenden Lehrlingsentschdigung. Internatskosten Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem fr die Schler der Berufsschule bestimmten Schlerheim zur Erfllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling zu bevorschussen, an das Internat zu berweisen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling fr den Zeitraum, der der Dauer des Internats entspricht, mindestens 60 Prozent seiner Lehrlingsentschdigung verbleiben. 6a. Vorlehre Arbeitnehmer, die eine Vorlehre im Sinne des 8b BAG absolvieren, erhalten im 1. Jahr eine monatliche Lehrlingsentschdigung in Hhe des fr das 1. Lehrjahr angefhrten Satzes, danach eine monatliche Lehrlingsentschdigung in Hhe von 476,38. Wird die Vorlehre (einschlielich der Berufsschule) erfolgreich zurckgelegt, ist sie bei spterer Absolvierung einer Lehrausbildung im gleichen oder einem verwandten Lehrberuf mindestens im Ausma des 1. Lehrjahres anzurechnen. Besteht kein Anspruch auf diese Anrechnung, darf die sptere Lehrlingsentschdigung jedenfalls nicht niedriger sein als die whrend der Vorlehre zuletzt bezahlte. Die Regelung ber den Internatskostenersatz gilt sinngem fr die Vorlehre. 7. Ist-Lohn-Erhhung Die Ist-Lohn-Erhhung ist im Anhang III geregelt. 77,1h. A!"#$n% D@D StandardCJ_HaJmH sH tH JAJ Absatz-StandardschriftartXiX Normale Tabelle4 l4a 0k0 Keine Liste`^@` uStandard (Web)dd[$\$B*CJOJQJaJph:!N^(l Vny6  6 * P L g E/G OWl00p00000000000p0p0p0p0p0p0p0p00000p00000000000000000000p0p0p0p0p0000N^(l Vny6  6 * P L g E/G OWlz00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00z00 08;6P77776._Lehrlingsentschdigung.];-!^;-t!_;- !`;-L!a;-!b;-̠!c;-!d;-!e;-4!f;-t!g;-<-[#?<-DV#@<-V#A<-V#B<-W#C<-lQ#D<-Q#E<-Q#F<-,R#G<-N#H<-DN#I<-N#J<-N#K<-dF#L<-F#M<-F#N<-$G#O<-@#P<-D@#Q<-@#R<-@#S<-;#T<-<#U<-T<#V<-<#W<-2#X<-2#Y<-3#Z<-T3#[<-#\<-\#]<-#^<-#_<-#`<-#a<-#b<-T#c<-#d<-#e<-#f<-\#g<-#h<-ܑ#i<-#j<--"k<-<."l<-|."m<-."n<-."o<-"p<- "q<-L"r<-"s<-"t<-Ե#u<-#v<-T#w<-#x<-Զ#y<-"z<-,"{<-l"|<-"}<-"~<-|!<-!<-!<-?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[\]^_`abcp $JKLMW0   @ ( + N Q t K J oHSTUVWXYZ[\]^_`abcdefghijklmnopqrstuvwxyz{|}~ !"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDp%}MeUX      !"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[\]^_`abcdefghijklmnopqrstuvwxyz{|}~      !"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[\]^_`abcdefghijklmnopqrstuvwxyz{|}~Plmnopqrstuvwxyz{|}~    -;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[\]^_`abcdq%KLMNX 1    A ) , O R u L K pITUVWXYZ[\]^_`abcdefghijklmnopqrstuvwxyz{|}~ !"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEq&~ Nf VY      !"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[\]^_`abcdefghijklmnopqrstuvwxyz{|}~      !"#$%&'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[\]^_`abcdefghijklmnopqrstuvwxyz{|}~>*urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags PersonName Ue . N(elr &VO]`OjeuOHu:xL&v@Wl jj|@@ @ @@@@<@@ @`@@4@l@UnknownGz Times New Roman5Symbol3& z Arial7&  Verdana"q |&f22!r42QH)?uIXinfovinfovOh+'0P   $08@HIXXinfovfnfonfoNormalinfov5foMicrosoft Word 10.0@[@՜.+,0 hp|  wkw2 IX Titel  !"#$%'()*+,-./0123456789:;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPRSTUVWXZ[\]^_`cRoot Entry F@eData 1Table&TWordDocument.:SummaryInformation(QDocumentSummaryInformation8YCompObjj  FMicrosoft Word-Dokument MSWordDocWord.Document.89q