E-Services wie die E-Zustellung sind ein wesentlicher Beitrag zur Risikominimierung und einem optimalen Prozessablauf.
Robert Macho
First Vice President für eBusiness der Unicredit Bank Austria
Als Sachverständiger ist mir Vertraulichkeit besonders wichtig. Die E-Zustellung bietet eine einfache und rasche Lösung dafür.
Dr. Markus Knasmüller
Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Im Gegensatz zur herkömmlichen E-Mail ist die E-Zustellung 3-fach sicher:
Ebenso wie bei der postalischen Zustellung gibt es bei der E-Zustellung mehrere Qualitäts- bzw. Sicherheitsstufen:
Standard:
Garantierte Übermittlungsbestätigung vom Zustelldienst, d.h. sicherer als herkömmliche Kommunikation über E-Mail.
„Eingeschrieben“:
Identübermittlung:
Höchste Qualitätsstufe mit zusätzlicher eindeutiger Identifizierung des Empfängers durch eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte, entspricht „Eigenhändig“ bei Briefsendung.
Sobald ein neues Dokument in Ihrem Zustell-Postfach eingegangen ist, erhalten Sie je nach Wunsch eine Verständigung per E-Mail oder SMS.
Um das Dokument abzuholen, loggen Sie sich bei Ihrem Zustelldienst ein. Mit dem Öffnen der neuen Nachricht bestätigen Sie gleichzeitig den Empfang.
Der Absender erhält eine Übermittlungsbestätigung und die Zustellung ist rechtlich eindeutig und nachweislich erfolgt.
Das Empfangen elektronischer Dokumente ist so wie die Registrierung kostenlos.
Wenn Sie bereits bei einem privatwirtschaftlichen Zustelldienst registriert sind, dann können Sie über diesen auch Dokumente elektronisch versenden. Voraussetzung ist, dass auch der Empfänger, an den Sie Dokumente übermitteln möchten, bei einem Zustelldienst registriert ist. Um das festzustellen, können Sie ganz leicht in einem Verzeichnisdienst suchen. Sie benötigen dafür den Namen und zusätzlich entweder Postadresse oder E-Mail oder Geburtsdatum des Empfängers. Vor dem Versand wählen Sie die gewünschte Qualitäts- bzw. Sicherheitsstufe aus. Nach dem Versenden erhalten Sie unmittelbar eine Absendebestätigung und sobald der Empfänger das Dokument abgeholt hat eine Zustellbestätigung.
Beim Versenden von Nachrichten fallen Zustellgebühren an. Diese sind jedoch deutlich geringer als vergleichbare Portogebühren der Post (z.B. EUR 0,50 für die mittlere Qualitätsstufe „Eingeschrieben“).
Das Anwaltsgeheimnis schützt meine Mandanten – die E-Zustellung schützt die Kommunikation mit meinen Mandanten.
Mag. Markus Dörfler, LL.M.
IT-Rechtsanwalt; Höhne, In der Maur & Partner
TrustNetz ist eine besondere Anwendung der privatwirtschaftlichen E-Zustellung. Es ermöglicht den sicheren und gleichzeitig einfachen elektronischen Austausch von vertraulichen Dokumenten und Schriftsätzen zwischen Klienten und ihrem Rechtsbeistand. Alle österreichischen Rechtsanwälte und Notare sind per E-Zustellung über TrustNetz erreichbar.
TrustNetz ist ein gemeinsames Service der Wirtschaftskammer Österreich, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und der Österreichischen Notariatskammer. Es koppelt den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV), den Rechtsanwälte und Notare untereinander sowie für den Dokumentenaustausch zum Gericht nutzen, mit der E-Zustellung gemäß Rulebook der WKÖ.
Um als Unternehmen oder Privatperson dieses Zustell-Service nutzen zu können, müssen Sie bei einem Zustelldienst registriert sein, der die Vorgaben der WKÖ einhält (www.postserver.com). Mit anderen privatwirtschaftlichen Zustelldiensten ist keine Nutzung von TrustNetz möglich.
Alle über den Elektronischen Rechtsverkehr angebundenen Rechtsanwälte und Notare sowie alle registrierten Teilnehmer beim privatwirtschaftlichen Zustelldienst können mit Ihrer Zustell-ID in einem Verzeichnis gefunden werden. Für die Suche benötigen Sie den Namen und zusätzlich entweder Postadresse oder E-Mail oder Geburtsdatum des Empfängers.
Rechtsanwälte und Notare müssen grundsätzlich gar nichts tun, denn Sie sind durch die verpflichtende Teilnahme am ERV automatisch an TrustNetz angebunden.
Erkundigen Sie sich beim Anbieter Ihrer Kanzlei-Software über die TrustNetz-Funktionalität des Programms und informieren Sie Ihre Klienten über diese Möglichkeit des sicheren Dokumentenaustauschs.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag bzw. der Österreichischen Notariatskammer.
In Österreich betreiben mehrere private Unternehmen E-Zustelldienste, jedoch mit unterschiedlichem Leistungsumfang (behördliche E-Zustellung, privatwirtschaftliche E-Zustellung bzw. beides).
postserver.com erfüllt derzeit als einziger Anbieter alle notwendigen Regeln und Spezifikationen für die privatwirtschaftliche E-Zustellung nach dem Rulebook der WKÖ.
Folglich ist Postserver auch der einzige Dienst mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zur gesicherten Kommunikation mit Rechtsanwälten und Notaren (TrustNetz).
Gleichzeitig ist Postserver zugelassener Dienst für behördliche E-Zustellungen d. h. es können dort beide Varianten in einem Postfach empfangen werden.
Hier finden Sie weitere österreichische E-Zustelldienste, die nach anderen Spezifikationen tätig sind. Achtung: Mit dem WKÖ-Zustellsystem bzw. TrustNetz ist bei diesen Anbietern kein Roaming möglich.
Ihr Unternehmen ist ebenfalls Dienstanbieter für die E-Zustellung? Bitte schicken Sie uns ein E-Mail. Wir nehmen Sie gerne in dieses Verzeichnis auf!
Hier finden Sie eine Liste aller zugelassenen Zustelldienste für die behördliche E-Zustellung von Schriftstücken gemäß Zustellgesetz (ZustG).
Bei der erstmaligen Registrierung werden zumindest folgende Informationen benötigt:
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail zur Aktivierung Ihres Postfachs inklusive der persönlichen Zustell-ID.