Schulungsförderung für Covid-Kurzarbeit
Förderung für betrieblich sinnvolle Schulungen
Diese Förderung können alle Arbeitgeber mit einer bereits genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn ab 1.10.2020 erhalten. Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen von ArbeitnehmerInnen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Höhe der Förderung beträgt 60% der anerkennbaren Kurskosten.
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