Akkreditivpflicht für Importe nach Ägypten aufgehoben

Zahlungsverzögerungen aufgrund des Hartwährungsmangels bestehen weiterhin

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Ägypten

Seit 22.2.2022 bestand für alle Importe nach Ägypten aufgrund eines Dekrets der Ägyptischen Zentralbank (CBE) die Verpflichtung ein Akkreditiv / Letter of Credit (L/C) als Zahlungsbedingung zu verwenden. Hintergrund war der Versuch der ägyptischen Regierung Importe zu senken und somit den Abfluss von Hartwährung aus dem Land zu verlangsam. Die Kombination aus den wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs, einem steigenden Zinsumfeld, das die Rückzahlung von Krediten verteuert, und dem Abzug von rund USD 20 Mrd. durch internationale Investoren hatte die ägyptische Wirtschaft stark unter Druck gebracht. Die Akkreditivpflicht sollte somit helfen die negativen wirtschaftlichen Folgen abzuschwächen.

Die verpflichtende Akkreditivpflicht wurde im Laufe der Monate durch neue Ausnahmen immer weiter aufgeweicht. Die Informationspolitik der CBE war aber dabei durchwegs mangelhaft und nicht alle Fragen zur Akkreditivpflicht konnten immer eindeutig geklärt werden.

Nach monatelangen Verhandlungen konnte sich Ägypten im Oktober auf Arbeitsebene mit dem Internationale Währungsfonds (IWF) auf ein Hilfspaket einigen. Für die Zurverfügungstellung von USD 3 Mrd. hatte der IWF eine Reihe von konkreten Maßnahmen verlangt. Erster Schritt war die Freigabe des Ägyptischen Pfundes, das seit Oktober langsam schrittweise abwertet und sich zuletzt auf 1 EUR = 32,8 EGP eingependelt hat. Daneben ist vor allem die Aufhebung der Akkreditivpflicht für österreichische Exporteure relevant. Die Aufhebung der Akkreditivpflicht wurde bis spätestens Jahresende 2022 verpflichtend vorgesehen. Mittels Dekret vom 29.12.2022 (siehe Circular dated 29 December 2022 regarding conducting import transactions through IDCs) hat die CBE die Ankündigung endlich wahrgemacht und die Akkreditivpflicht zur Gänze aufgehoben. Es gibt keinerlei Einschränkungen mehr, jede Art von Zahlungsvereinbarung ist ab sofort (wieder) möglich.

Leider besteht der Hartwährungsmangel derzeit weiterhin und wir sehen bei allen Zahlungsarten aus Ägypten Verzögerungen. Sowohl bei Vorauskasse, Dokumenteinkasso (Cash-Against-Documents) oder bei Zahlungszielen nach Lieferung sehen wir derzeit leider extreme Wartezeiten. Auch Akkreditive können weiterhin eröffnet werden, aber hier sind ägyptische Geschäftsbanken besonders zurückhaltend und verzögern die Eröffnung der Akkreditive über Wochen und Monate. Die betroffenen Geschäftsbanken informieren uns regelmäßig, dass sie von der CBE nicht ausreichend Hartwährung zur Verfügung gestellt bekommen, daher eine Überweisung nicht möglich ist.

Welche Zahlungsbedingungen sind somit empfehlenswert?

Gemäß der Information seriöser Kontakte bei ägyptischen Geschäftsbanken können wir österreichischen Exporteuren derzeit nur dazu raten auf 100 % Vorauszahlung zu bestehen oder versuchen ein Akkreditiv zu eröffnen. Nur so haben Sie auch weiterhin eine Zahlungssicherheit. In der Praxis zeigt sich aber leider natürlich, dass Vorauszahlungen stark verzögert sind und Akkreditive eben lange bis zur Eröffnung benötigen.

Bei Dokumenteninkasso (CAD) drohen ganz genauso Verzögerungen wie bei anderen Zahlungsarten. Die bei CAD scheinbar gegebene Absicherung besteht auch nur in der Theorie, da Überweisungen in der Praxis einfach nicht durchgeführt werden. Es gibt leider nach unseren Informationen keinen Vorrang für CAD-Zahlungen. Hier sehen wir somit öfters den Fall, dass der Importeur den Exporteur darum bittet die Handelspapiere freizugeben (ohne Zahlung), damit die Zollabfertigung erfolgt und keine weiteren Zusatzkosten (Demurrage & Lagerkosten) entstehen. Damit ist die Zahlung der Ware aber natürlich überhaupt nicht mehr abgesichert – und Ihr Unternehmen hat das volle Risiko für einen Zahlungsausfall.

Sie sind von Zahlungsverzögerungen betroffen? Sie haben Fragen zu Zahlungsbedingungen? Kontaktieren Sie uns gerne unter kairo@wko.at, damit wir ggf. versuchen können Lösungen zu besprechen.

Stand: 20.02.2023

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