
Coronavirus: Situation in Deutschland
Die AußenwirtschaftsCenter in Deutschland informieren österreichische Unternehmen über Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf Einreisebestimmungen, Geschäftstätigkeit und Wirtschaft in Deutschland
Lesedauer: 2 Minuten
Deutschland
Die Maßnahmen und Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland wurden weitgehend aufgehoben. Einige Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Betretungsverbote beschränken sich auf den öffentlichen Personenverkehr (v.a. die Eisenbahnen) und besonders sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen.
Der Wirtschaftsaustausch, die Geschäftstätigkeit, der Dienstleistungs- und Warenverkehr mit Deutschland bleiben trotz vereinzelter Coronaeinschränkungen im Wesentlichen uneingeschränkt möglich.
Der Güter-, Waren und Dienstleistungsverkehr sowie Geschäftsreisen nach und durch Deutschland sind von den meisten Beschränkungen ausgenommen bzw. erleichtert möglich.
Aktuell & Wichtig
- Seit dem 16.11.2022 ist in Bayern und Baden-Württemberg die Isolationspflicht („Quarantäne“) für positiv getestete Personen aufgehoben. Diese dürfen sich im Wesentlichen frei bewegen (ggf. mit Maske). In den meisten anderen Bundesländern wurde die Isolationspflicht bereits aufgehoben oder angekündigt, sie nicht mehr zu verlängern. Im Erkrankungsfall empfehlen wir, die aktuelle örtliche Vorschrift aufzuschlagen.
- Die Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn endet ab dem 2. Februar; in den meisten öffentlichen Nahverkehrslinien gilt die Maskenpflicht nicht mehr bzw. wurde deren Beendigung angekündigt. Achten Sie auf die Aushänge und Durchsagen an den Haltestellen.
- Die deutsche Einreiseverordnung wurde bis 7. April 2023 verlängert. Für Einreisen aus Österreich gibt es derzeit keinerlei Einschränkungen.
- Die Kategorie der Virusvariantengebiete wurde ergänzt. Hierzu zählen nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass besonders besorgniseregende Virusvarianten auftreten könnten.
- Sofern ein Gebiet diese Einstufung erfährt, dies gilt für die Volksrepublik China seit dem 09.01.2023, gilt vor der Einreise eine Testpflicht. Diese kann mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test vorgenommen werden.
- Die Absonderungspflicht und ein Beförderungsverbot, wie bisher bei den Virusvariantengebieten in welchen eine besorgniseregiende Variante bereits auftritt, gelten in diesem Fall jedoch nicht.
- Ebenso behalten sich die Behörden vor, stichprobenartige Testungen nach der Einreise mittels PoC-Antigen-Test durchzuführen.
Grenzübertritt: Von Österreich nach Deutschland
Seit dem 1.6.2022 keine Einschränkungen, Anmelde- oder Nachweispflichten mehr
Rechtliche Erfordernisse der Mitarbeiterentsendung sind weiter zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten für die Mitarbeiterentsendung weiterhin gelten. Bei Fragen zu diesen Bestimmungen, insbesondere dem A1-Formular, der Dienstleistungsanzeige und der Meldung nach Mindestlohngesetz, wenden Sie sich bitte direkt an die AußenwirtschaftsCenter in München oder Berlin.
Bitte beachten Sie auch:
- Info-Seite des deutschen Gesundheitsministeriums
- Info-Seite des deutschen Innenministeriums
- Info-Seite der deutschen Bundespolizei
Grenzübertritt: Von Deutschland nach Österreich
Derzeit gibt es keine Einschränkungen bei der Einreise nach Österreich.
Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben
Einschränkungen in Betrieben oder in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen, beim Betreten von Geschäften o.ä. sind weitgehend entfallen und nur noch im Rahmen des Hausrechtes von Veranstaltern etc. vereinzelt vorgeschrieben
Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Die meisten coronabedingten Einschränkungen am Arbeitsplatz (Zutrittsbeschränkungen, Masken- und Abstandspflichten, Anspruch auf Homeoffice etc.) sind entfallen.
Weitere Information und Notfallnummern
Treten bei Mitarbeiter/innen Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 auf, sollten Sie sich unmittelbar an das lokal zuständige deutsche Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem wird Sie das Gesundheitsamt darüber informieren, wie Sie sich zu verhalten haben.
Auf der Website des Robert Koch-Instituts finden Sie die Kontaktdaten des zuständigen deutschen Gesundheitsamts durch Eingabe der Postleitzahl des jeweiligen Aufenthaltsortes.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Ansprechpartner:innen in den jeweiligen Landeskammern zu Fragestellungen rund um die Coronavirus-Situation zur Verfügung.
Weitere wichtige Telefonnummern:
- 112: Rettungsdienst für medizinische Notfälle
- 116 117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- 0800 0117 722: Unabhängige Patientenberatung Deutschland
- 030 3464 65100: Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Stand: 18.01.2023