Frankreich: Rückerstattung der Mineralölsteuer nur mehr online möglich
In letzter Zeit kam es zu mehreren Ablehnungen von Mineralölsteuerrückerstattungsanträgen, weil sie postalisch und nicht online gestellt wurden. Bitte beachten Sie, dass diese Anträge seit 1. September 2023 nur mehr online über die Plattform Sidecar Web zu stellen sind.
Der französische Zoll überweist die rückerstattungsfähige Mineralölsteuer (taxe intérieure sur la consommation des produits énergétiques - TICPE) nach Antrag direkt auf das ausländische Bankkonto des ausländischen Antragstellers.
Achtung! Die im Downloadbereich hochgeladenen Formulare sind in der Regel online auszufüllen.
Online-Anträge über SIDECAR Web
Der Online-Service "Demande de remboursement de la TICPE (SIDECAR Web)" (TICPE-Rückerstattungsantrag (SIDECAR Web) - ermöglicht es Unternehmen, die Bearbeitung Ihrer Mineralölsteuerrückerstattungsanträge online vollständig vorzubereiten, zu übermitteln und zu verfolgen.
Nachstehend eine Zusammenfassung der Schritte, um die Anträge online einreichen zu können:
- Sie müssen zuerst einen Account auf der Plattform Sidecar Web anlegeb.
Klicken Sie dazu auf nachstehender Seite in englischer Sprache auf “Set up a personal account on douane.gouv.fr“ und füllen Sie das online Formular aus. Leider sind die darauffolgenden Informationen nur mehr in französischer Sprache. Sie müssen aber im Wesentlichen einen Benutzernamen (Identifiant) aus 8 bis max. 20 Buchstaben und Ziffern (ohne Sonderzeichen) und ein Passwort eingeben sowie das Passwort bestätigen. - Danach senden Sie die firmenmäßig unterfertigte Convention „Convention d'adhésion - Transporteurs installés dans un autre Etat“ an das Büro der Zollbehörde DGDDI in Lesquin: tipp.ue-lille@douane.finances.gouv.fr.
- Nach Akzeptanz dieses Kontos durch die Behörde (Mail de confirmation) können bereits Anträge eingereicht werden.
Leider verfügt die Zollbehörde in Lesquin über keine englischsprachige Version der Anleitung „Manuel utilisateur du service en ligne - sidecar web“. Das Team unter Arnaud Lefort, DGDDI, steht aber unter der o.a. E-Mail-Adresse für Erklärungen in englischer Sprache gerne zur Verfügung. Aktuell benutzen bereits an die 50 österreichische Transportunternehmen die Plattform für die Mineralölsteuerrückerstattungsanträge.
Aktuelle Rückerstattungsbeträge
Auf der Webseite Sidecar Web finden Sie auch die aktuellen Rückerstattungsbeträge für die Perioden, für welche eine Rückerstattung noch möglich ist.
Einreichung für mehrere Unternehmen
Eine Einreichung von Mineralölsteuerrückerstattungsanträgen für andere Unternehmen als Mandataire ist mit Beauftragung durch das Formular document de désignation d'un mandataire complexe möglich. Beide Unternehmen müssen das Dokument unterfertigen. Die Dauer der Beauftragung kann auf maximal 2 Jahre erfolgen.
Einige Tipps zum Erstattungsantrag:
- Die Rückerstattungssätze beziehen sich auf EUR/hl und nicht pro Liter.
- Die Anlage B10 zur Seite 6 des Antrags muss auch dann beigelegt werden, wenn keine B10 Treibstoffe getankt wurden. Bitte markieren Sie mit der Ziffer Null oder streichen Sie die Seite 6 durch. B10-Diesel ist seit 1.7.2019 rückerstattbar.
- Bei Wahlfeldern ist immer eines anzukreuzen.
- Seite 2, 5 und 6: Die Angaben in Litern müssen übereinstimmen.
- Die UID-Nummer und das Feld Quartal/Jahr müssen unbedingt ausgefüllt werden.
Wenn Sie Informationen zu Steuern in Frankreich benötigen, wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Paris, E paris@wko.at, T +33 1 53 23 05 05.
Aktuelle News zu Frankreich und Monaco erhalten Sie auch online unter:
Stand: 05.01.2024