EU-Notfallplan für Finanzdienstleistungen bei No-Deal-Brexit
Auch Unternehmen sollen Kunden über ihre Maßnahmen informieren
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Die Europäische Kommission hat angesichts der anhaltenden Unsicherheit beim Brexit für den Fall eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs am 19. Dezember 2018 einen Notfallplan veröffentlicht. Im Rahmen eines Aktionsplans sollen 14 Maßnahmen in Bereichen gesetzt werden, in denen mit den größten Auswirkungen gerechnet wird. Nur bestimmte Bereiche, unter anderem Finanzdienstleistungen, werden zeitlich befristet abgedeckt, sofern vitale Interessen der EU geschützt werden müssen.
Nach eingehender Prüfung der Risiken, die mit einem ungeregelten Brexit-Szenario im Finanzsektor verbunden sind, hat die Europäische Kommission festgestellt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Notfallmaßnahmen erforderlich ist, um die Finanzstabilität in der EU27 zu gewährleisten. Die von der Europäische Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte betreffend Finanzdienstleistungen sind auf folgender Website abrufbar.
Die Europäische Kommission, EBA, ESMA und EIOPA weisen ausdrücklich darauf hin, dass in allen Bereichen der Finanzdienstleistungen Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen sollten, um Risiken zu mindern und sicherzustellen, dass die Kunden weiterhin betreut werden können. Unternehmen sollten ihre Kunden aktiv über die von ihnen unternommenen Schritte und deren Umsetzung informieren. Kunden britischer Unternehmen in der Europäischen Union müssen sich auf ein Szenario vorbereiten, in dem ihr Anbieter nicht mehr EU-Recht unterliegt.
Weiterführende Informationen zum europäischen Maßnahmenpaket sind auf folgenden Websites abrufbar:
Information der FCA-Financial Conduct Authority zum temporary permissions regime for inbound passporting EEA firms and funds
Mitteilung der Europäischen Kommission: Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan
Questions and Answers: the consequences of the United Kingdom leaving the European Union without a ratified Withdrawal Agreement (no deal Brexit)
Presseaussendung Europäische Kommission
Auch das österreichische Bundesministerium für Finanzen stellt über eine spezifische Website online Informationen zum Brexit zur Verfügung. Darunter befinden sich auch spezifische Informationen zu Finanzdienstleistungen.