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Holzwürfel mit Lettern Steuern sind auf einem Haufen verschiedener Euro Münzen und Euro Geldscheinen platziert
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Oman führt erstmals Einkommenssteuer für Privatpersonen ein

Ab 2028 werden hohe Einkommen im Sultanat mit 5 % besteuert – Maßnahme zur Haushaltsstabilisierung und wirtschaftlichen Diversifizierung

Lesedauer: 1 Minute

Oman
10.07.2025

Mit 1. Jänner 2028 wird im Sultanat Oman erstmals eine persönliche Einkommenssteuer eingeführt. Grundlage dafür ist das im Juni 2025 veröffentlichte Gesetz gemäß königlichem Erlass Nr. 56/2025. Die neue Steuer betrifft ausschließlich natürliche Personen mit einem Jahreseinkommen über 42.000 OMR (rund 93.000 EUR) – und zielt damit bewusst auf die wohlhabendere Bevölkerungsgruppe ab, während die große Mehrheit der Einwohner nicht betroffen ist.

Einheitlicher Steuersatz mit zahlreichen Ausnahmen

Der Steuersatz beträgt einheitlich 5 % auf das Nettoeinkommen, wobei eine Vielzahl an Ausgaben und Sonderfällen von der Steuer befreit oder absetzbar sind. Dazu zählen unter anderem Kosten für Bildung und Gesundheitsversorgung oder Einkünfte aus dem Verkauf von Wohnsitzen.

Wer ist steuerpflichtig?

Die neue Abgabe gilt für omanische Staatsbürger und langfristig in Oman lebende Ausländer (ab 183 Tagen Aufenthalt pro Jahr), aber auch für Nicht-Residenten mit Einkünften aus Oman. Steuerpflichtig sind dabei verschiedene Einnahmequellen wie Gehälter, Mieten, Dividenden, freiberufliche Tätigkeiten, Zinsen, Prämien oder Pensionszahlungen.

Hintergrund: Strukturreform und neue Realität für Expatriates

Der Schritt ist vor dem Hintergrund struktureller Herausforderungen in der Golfregion zu sehen. Viele Staaten der Arabischen Halbinsel stehen unter wachsendem Druck, ihre Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern und ihre öffentlichen Haushalte zu stabilisieren. Auch in Oman machen Öl- und Gaseinnahmen noch rund 70 % der Staatseinnahmen aus. Gleichzeitig steigen die Ausgaben – etwa für Subventionen, den öffentlichen Dienst und soziale Leistungen.

Zudem wird erwartet, dass die Steuer vor allem gutverdienende Expatriates trifft, von denen einige die Standortattraktivität Omans neu bewerten könnten. Auf der anderen Seite soll die breite Ausgestaltung der Abzugs- und Freibeträge die Wirkung für die Mehrheit der Bevölkerung stark begrenzen.

In den kommenden Monaten ist mit weiteren Details zur praktischen Umsetzung, zu Meldepflichten und zur digitalen Abwicklung durch die omanische Steuerbehörde zu rechnen. Für internationale Unternehmen und Expatriates in Oman wird es wichtig sein, rechtzeitig fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen und sich auf die neue Steuerrealität vorzubereiten.

Sie haben Fragen zu diesem Projekt? Das Team des AußenwirtschaftsCenter Abu Dhabi informiert Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter abudhabi@wko.at oder rufen Sie uns einfach an unter +971 2 2043 444 an.

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