Reform des belgischen Gesellschaftsrechts
Neuerungen treten ab 1.5.2019 in Kraft, bestehende Unternehmen sind bis Ende 2023 anzupassen
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BelgienSeit mehreren Jahren bereits war in Belgien immer wieder die Rede von einer Modernisierung des Gesellschaftsrechts. Das belgische Parlament hat die Gesetzesreform schließlich am 28. Februar 2019 angenommen, die somit per 1. Mai 2019 in Kraft tritt. Ab diesem Tag müssen sich alle Unternehmen, die gegründet werden, an die neuen Bestimmungen halten. Bereits bestehende Unternehmen müssen ihre Statuten ab dem 1.1.2020 mit dem neuen Kodex in Einklang bringen und haben dafür bis Ende 2023 Zeit.
Der Schwerpunkt der Reform liegt auf einer Vereinfachung des Gesellschaftsrechts. Folgend möchten wir die wichtigsten Reformpunkte darstellen:
Vereinfachung
- Abschaffung der Unterscheidung zwischen Handelsgesellschaften und zivilrechtlichen Gesellschaften: ein einheitlicher Unternehmensbegriff wird eingeführt; Freiberufler, Landwirte und Vereine werden wie Unternehmen behandelt, d.h. diese unterliegen ebenfalls dem Insolvenzrecht und müssen in die Belg. Unternehmensdatenbank eingetragen werden
- Zusammenführung von Gesellschafts- und Vereinsrecht: Vereine und Stiftungen werden als Unternehmen angesehen, dürfen ihren Gewinn jedoch nicht an ihre Mitglieder ausschütten
- Reduzierung der Gesellschaftsformen: die Anzahl der Gesellschaftsformen wird von 17 auf 4 wesentliche Formen beschränkt: die Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaft (Gen.) und die Aktiengesellschaft (AG). Die europäischen Gesellschaftsformen bleiben ebenfalls bestehen. Die GmbH wird zur Standardgesellschaftsform, die sich durch ein hohes Maß an Flexibilität auszeichnet.
- Reduzierung der Anzahl der Strafbestimmungen: zivilrechtliche Sanktionen (wie Vorstandshaftung, Nichtigkeit oder andere spezifische Sanktionen) werden bevorzugt
Flexibilisierung
- Abschaffung des Konzepts des Gesellschaftskapitals: bisher betrug das Stammkapital bei GmbHs 18.550 Euro; für die GmbH wird kein Mindestkapital mehr erforderlich sein, jedoch muss der Gründer ein angemessenes Kapital vorsehen
- Aufhebung des strikten Zusammenhangs zwischen dem Wert der Einlagen und den Rechten, die den Gesellschaftern als Gegenleistung dafür gewährt werden: jeder Geschäftsanteil muss jedoch dieselben Rechte verbriefen
- freie Regelung der Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen
- Anzahl Gesellschafter: eine einzige Person kann eine GmbH oder eine AG gründen (bisher mind. 2 Personen)
- mehr Flexibilität bei der Verwaltungsstruktur einer AG
- eine AG kann statutarisch ein doppeltes Stimmrecht für treue Aktionäre vorschreiben
Modernisierung
- flexiblere und modernere Kommunikation: E-Mail-Adressen können in der Belg. Unternehmensdatenbank hinterlegt werden, womit die elektronische Korrespondenz offiziellen Charakter erhält
- Umstellung auf Theorie des statutarischen Sitzes: bisher wurde der tatsächliche Sitz berücksichtigt, nun der statutarische Sitz; folglich können ausländische Unternehmen eine belgische Rechtsform annehmen und belgische Unternehmen ihre ausländische Rechtsform behalten
Weitere Infos erteilt Ihnen gerne das AußenwirtschaftsCenter Brüssel bzw. finden Sie in der Infobroschüre des belg. Unternehmensverbands.