Coronavirus: Situation in Schweden

Aktuelle Lage und Info-Updates

Lesedauer: 6 Minuten

Schweden Metalle/Verarbeitung Engineering Verkehrsinfrastruktur/Tiefbau Automotive
04.05.2023
Das AußenwirtschaftsCenter Stockholm informiert österreichische Unternehmen über Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) auf Wirtschaft und Geschäftstätigkeit in Schweden.

Stand: 6.7.2022


Aktuell & Wichtig

  • Für entsandte Mitarbeiter beachten Sie bitte, dass Sie im Falle eines verlängerten Aufenthaltes das A1-Zertifikat als Nachweis einer gültigen Sozialversicherung anpassen lassen.
  • Seit Anfang April gilt Covid-19 nicht länger als gesellschaftsbedrohende Krankheit. Auch sämtliche Einreisebeschränkungen wurden mit 1.4.2022 aufgehoben.
  • Personen über 65 Jahren bzw. in Pflegeeinrichtungen wird überdies im Abstand von mindestens vier Monaten eine 5. Impfdosis empfohlen.
  • Die Wirtschaft hat sich wesentlich besser erholt als erwartet. Die Arbeitslosigkeit ist zuletzt zurückgegangen, liegt aktuell bei 8 Prozent und soll im Jahr 2022 auf 7,8 Prozent sinken. Die akute Krise ist im ökonomischen Sinne vorbei und die Wirtschaft erlebt einen deutlichen Aufschwung. Das Budget 2022 macht allerdings erhebliche Investitionen notwendig und steht auch im Lichte der bevorstehenden Wahlen im Herbst 2022. 

Einreise und Reisebestimmungen

Einreise und Reisebestimmungen (Ergänzung)

Schweden

  • Die Einreise nach Schweden ist seit 9. Februar 2022 aus Österreich und allen Ländern der EU/des EWR ohne Einschränkungen möglich, auch wenn vor der Einreise lediglich ein Transit durch diese Länder erfolgt. Die Einreiserestriktionen für alle anderen Länder wurden mit Ende März aufgehoben.
  • Die Vorlage von COVID-19 Zertifikaten über eine Impfung, Genesung oder Testung ist nicht mehr erforderlich. 
  • Weiterführende Informationen zur Einreise nach Schweden stellen die schwedischen Behörden und die schwedische Volksgesundheitsbehörde zur Verfügung. 

Österreich 

  • Aufgrund der epidemiologischen Lage wurde mit 16. Mai 2022 die generelle 3-G-Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht für die Einreise in das Bundesgebiet aufgehoben. 
  • Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko. Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten.
  • Derzeit ist keine Region als Staat bzw. Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko eingestuft.
  • Es gibt keine Beschränkungen für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp mit Auto, Bahn oder Bus, sofern bei der Einreise die Ausreise zum Zielland sichergestellt ist.
  • Ferner gibt es keine Beschränkungen für Passagiere, die sich auf einer Flugreise im Transit in Österreich aufhalten, sofern bei der Einreise die Ausreise sichergestellt ist.
  • Personen, die sich in Österreich nur auf der Durchreise befinden und die Einreisevoraussetzungen für weitere Transitländer bzw. das Zielland erfüllen, benötigen keine Pre-Travel-Clearance, keinen Nachweis über einen PCR- oder Antigen-Test und kein Gesundheitszeugnis über Impfungen oder Genesung, überdies besteht keine Verpflichtung zur Selbstquarantäne.

Weitere Informationen zur Einreise nach Österreich finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums und auf der Seite der österreichischen Botschaft in Stockholm


Regelungen für den Güterverkehr

Der freie Güterverkehr innerhalb der EU ist in der Verordnung des Europaparlaments und Rates (EG) Nr. 561/2006 betreffend Fahr- und Ruhezeiten geregelt.

Fahrzeit

Die tägliche Fahrzeit darf maximal 9 Stunden betragen und höchstens zweimal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden verlängert werden. Die Wochenfahrzeit darf maximal 56 Stunden und in zwei aufeinander folgenden Wochen höchstens 90 Stunden betragen. Nach einer Fahrzeit von 4 ½ Stunden ist entweder eine 45-minütige oder aufgeteilt je eine 15-minütige und eine 30-minütige Rast einzulegen.

Tagesruhezeit

Während einer 24-Stunden-Zeitspanne soll die Tagesruhezeit aus mindestens 11 zusammenhängenden Stunden oder bei einer zweigeteilten Tagesruhezeit aus insgesamt 12 Stunden bestehen, wobei die erste Ruhezeit mindestens 3 Stunden lang sein muss. Die Tagesruhezeit kann höchstens drei Mal pro Woche auf 9 Stunden reduziert werden. 

Wochenruhezeit

Eine normale Wochenruhezeit besteht aus mindestens einer zusammenhängenden Ruhepause von 45 Stunden, eine verkürzte Wochenruhezeit dagegen darf 24 zusammenhängende Stunden nicht unterschreiten. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind entweder zwei normale oder eine normale und eine verkürzte Wochenruhezeit zu nehmen. Letztere ist dann mit einer 9-stündigen Ruhepause durchzuführen.

Abweichungen

Ausnahmen von den vorgeschriebenen Zeiten sind möglich bei Eintreffen eines größeren Verkehrsunglücks, bei extremen Wetterverhältnissen sowie bei Unterbrechungen durch Transport mit Zug oder Fähre.

Flugverkehr

  • Seit Herbst 2021 sind am internationalen Stockholmer Flughafen Arlanda aufgrund steigenden Verkehrs- und Reiseaufkommens auch wieder mehrere Terminals Betrieb.

Diese Fähren sind in Betrieb

  • Travemünde-Trelleborg (TT-Line)
  • Rostock-Trelleborg (TT-Line/Stena Line)
  • Świnoujście-Trelleborg (TT-Line)
  • Turku-Stockholm (Viking Line)
  • Kiel–Göteborg (Stena Line)
  • Sassnitz-Ystad (FRS Königslinjen)
  • Helsinki-Stockholm (Viking Line)

Detail-Infos: 


Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft

Sie haben ein Tochterunternehmen in Schweden? Hier die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung schwedischer Betriebe. 

Das Haushaltsbudget für 2021 sieht Investitionen über mehr als 10 Milliarden Euro vor. Investitionen in den Bereichen Pflege, Bildung, Klimaschutz sowie Steuererleichterungen sollen zu einer langfristigen Erholung der Wirtschaft beitragen. Auch das Frühjahrsbudget der Regierung ist von Maßnahmenpaketen im Lichte der Pandemie geprägt – insgesamt sollen rund 4,5 Mrd. Euro für Kurzzeitarbeit, Impfungen, Gesundheitswesen investiert werden.

Die Regierung beschließt einen Erholungsbonus für Pflegepersonal in Höhe von rund 30 Mio. Euro, der an Gemeinden und Regionen ausbezahlt wird.

Die schwedische Regierung hat rund 1 Mrd. Euro zusätzliche Unterstützung zur Deckung erhöhter Kosten im Pflegesektor angekündigt, die Gelder sollen im Rahmen eines Änderungsbudgets fließen und den Kommunen und Regionen zugute kommen; zudem beteiligt sich Schweden mit weiteren 300 Mio. Euro an den gemeinsamen Anstrengungen auf EU-Ebene zur Erforschung eines Impfstoffs. Weitere 700 Mio. Euro zur Bekämpfung der Pandemie und für die Impfkampagne wurden im April 2021 in Aussicht gestellt.

Zentrale Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen wie das Kurzarbeitsgeld werden Ende September auslaufen.

Fixkostenzuschuss für schwedische Unternehmen in Höhe von 3,75 Mrd. Euro (30.4.2020)

  • Die Maßnahme wurde mittlerweile bis Ende April 2021 verlängert.
  • Voraussetzung: Im vorangegangenen Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von mind. 23.000 Euro erreicht und ein Umsatzverlust von mindestens 30 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist eingetreten.
  • Unterstützung kann nach Angaben der Regierung mindestens 22,5 % und maximal 75 % der Fixkosten des Unternehmens abdecken.
  • Außerdem soll ein Fixkostenzuschuss für Einzelunternehmer eingeführt werden und zunächst für den Zeitraum März – Juli gelten, mit der Option der Verlängerung auf die Monate August – Oktober. 

Unterstützungspaket vom 25.3.2020 mit Fokus auf KMU:

  • Unternehmenssteuerstundung für KMU
  • vorübergehende Senkung der Arbeitgeberabgaben für KMU (April-Juni)
  • vorübergehende Mietunterstützung z.B. für Hotels & Restaurants soll bis Juni 2021 verlängert werden
  • Bereitstellung staatl. Kreditgarantie für KMU zur Risikobegrenzung für Banken

Schwedens Nationalbank stellt im Wege von Geschäftsbanken rund 45 Mrd. Euro zur Kreditfinanzierung schwedischer Unternehmen zur Verfügung.

Unterstützungspaket vom 20.3.2020: Schwedens Regierung hält ein Unterstützungspaket von rund 27 Mrd. Euro für betroffene Unternehmen bereit. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:

  • Krankheitsfall: Der übliche Lohnabzug für den ersten Krankheitstag (Karenztag) entfällt weiterhin. Der Erstattungsbetrag wurde ab 1. Juni von SEK 700 auf SEK 804 erhöht. Zur Entlastung der Arbeitgeber übernimmt die öffentliche Hand die Krankenstandskosten für die Tage 2-14. Zudem erhalten Unternehmen Entschädigungen für erhöhte Krankenstandskosten im Zusammenhang mit der Coronakrise. Krankmeldungen sind erst ab dem 15. Krankheitstag erforderlich. Die Maßnahme wurde mittlerweile bis einschließlich 30. Juni 2021 verlängert. Zudem wurde der Erstattungsbetrag auf SEK 810 angepasst, diesen erhalten auch Selbständige für die ersten 14 Krankheitstage. Schwangere, die nicht von zuhause aus arbeiten können bzw. am Arbeitsplatz einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, können künftig SEK 700/Tag beanspruchen.
  • Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Anträge können rückwirkend ab 1. Januar 2020 für maximal 12 Monate gestellt werden. Ab 2. April kann die Rückzahlung von bereits geleisteten Steuerzahlungen beantragt werden. Der Zeitraum für Steuerstundungen kann mittlerweile um maximal 1 weiteres Jahr ausgedehnt werden.
  • Kurzarbeitsregelungen und Zuschüsse für Beschäftigte in Teilzeitmodellen; auch ausländische Unternehmen sind anspruchsberechtigt, wenn Unternehmen und Arbeitnehmer bei der schwedischen Steuerbehörde registriert sind; Kurzarbeitergeld kann seit 7.4.2020 beantragt werden und hatte zunächst Gültigkeit bis Ende 2020. Das Kurzarbeitsprogramm wird um 6 Monate bis Ende Juni 2021 verlängert. Im Januar hat die Regierung eine abermalige Ausdehnung des Kurzarbeitsmodells mit der Möglichkeit zur Reduzierung des Beschäftigungsumfangs um maximal 80 % bei 88-prozentiger Lohnfortzahlung bekannt gegeben.
  • Ausweitung des Kurzarbeitsmodells: Arbeitsumfang von Arbeitnehmern konnte von Mai bis Juli auf 20 % der Normalarbeitszeit reduziert werden, bei Bezügen bis zu 90 %. Kurzarbeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit um 20 %, 40 % oder 60 % ist bis Ende September 2021 möglich.
  • Darlehen & Darlehensgarantien für KMU

Zusätzlich wurden rund 90 Mio. Euro zur Unterstützung des Kultur- und Sportsektors bereitgestellt. Die Maßnahmen werden fortlaufend justiert. Einen Überblick – auch in englischer Sprache – bietet die Schwedische Agentur für Wirtschafts- und Regionalentwicklung.


Weitere Informationen und Notfallnummern 


  • Kontaktstelle im Fall von Krankheitssymptomen (COVID-19): T 1177
  • Informationen auf Englisch: Behörde für Volksgesundheit sowie Infostelle Corona T 113 13
  • Allgemeiner Notruf (Rettung, Polizei Feuerwehr) T 112

Weitere Hinweise für Reisende gibt es auf der Webseite der Österreichischen Botschaft Stockholm. Im Hinblick auf das Wirtschaftsumfeld stellen wir auf wko.at zusätzliche Informationen zur Lage in Schweden bereit.

Informationen zur Situation in den nordischen Nachbarländern:

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