Coronaviren illustriert auf blauem Hintergrund
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Coronavirus: Situation in der Slowakei

Aktuelle Lage und laufende Updates 

Lesedauer: 1 Minute

Slowakei

Aktuell & Wichtig

Slowakei: Ab 6. April keine Einreisebeschränkungen - keine Registrierung, kein 3G-Nachweis

Österreich: Seit 16. Mai Einreise für alle SK-Einreisenden ohne 3G-Nachweis möglich

Private COVID-19-Testungen


Einreise in die Slowakei

Mit 6. April 2022 wurde die slowakische Einreiseverordnung aufgehoben und bleibt weiterhin außer Kraft, somit gelten keine Einreisebeschränkungen mehr. Die Registrierungspflicht über ehranica entfällt.

Ein 3G-Nachweis (Impf-, Genesungs- oder Testnachweis) ist nicht mehr erforderlich. Für nicht geimpfte Personen gilt nach der Einreise keine Quarantäne mehr.


Regelungen für den Güterverkehr

Es gibt derzeit keine Einschränkung des internationalen Güterverkehrs.


Einreise nach Österreich

Laut österreichischer Einreiseverordnung ist seit 16. Mai 2022 kein 3G-Nachweis bei der Einreise aus der Slowakei nach Österreich notwendig.

Die Einreise aus Ländern mit sehr hohem epidemiologischem Risiko (derzeit kein Staat) ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Hier hat eine elektronische Registrierung vorab zu erfolgen, es muss ein gültiger 3G-Nachweis vorgelegt sowie eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Einige spezielle Personengruppen sind hier ganz oder teilweise ausgenommen. Informationen zu den Ausnahmen finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (FAQ: Einreise nach Österreich).


Schutzmaßnahmen und Geschäftsleben 

Seit 14.3. gibt es in der Slowakei keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und keine 2G- / 3G-Regeln für den Zutritt. Diese Lockerung gilt für alle Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie, Hotellerie sowie die Veranstaltungen (incl. Kultur und Sport). 

Die Kapazitätseinschränkungen für Gastronomiebetriebe, Hotels und Veranstaltungen wurden ebenfalls abgeschafft.

Maskenpflicht

Gemäß der aktuellen „Mundschutzverordnung“ besteht eine FFP2 Maskenpflicht in allen Gesundheitseinrichtungen (auch Arztpraxen und Apotheken), Krankenhäusern und Einrichtungen der sozialen Pflege sowohl für das Gesundheitspersonal als auch für die Besucher. Ansonsten wurde die FFP2 Maskenplicht überall abgeschafft.

Verordnungen, die die Einschränkungen im öffentlichen Leben regeln

  • Quarantäneverordnung - veröffentlicht im Amtsblatt der SK Regierung am 20. April, Verordnung Nr. 33/2022 
  • Mundschutzverordnung - veröffentlicht im Amtsblatt der SK Regierung am 9. Juni, Verordnung Nr. 35/2022 

Weitere Informationsquellen und Notfallnummern

Alle Updates aus der Slowakei werden hier publiziert:

Mit Informationen zu Symptomen, Prävention, Reiseinformationen, Maßnahmen:

Für alle Fragen zu den Corona-Maßnahmen in der Slowakei wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Bratislava (E bratislava@wko.at, T +421 2 59 10 06 00).

Stand: 29.12.2022

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