
Flexinovelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuches
Seit dem 1. Juni 2025 gilt die Flexinovelle Nr. 125/2025 Slg. des CZ-Arbeitsgesetzbuches Nr. 262/2006 Slg. i.a.F.
Das Hauptziel dieser Novelle ist es, die Flexibilität der Arbeitsverhältnisse zu erhöhen und auf die Bedürfnisse des modernen Arbeitsmarktes zu reagieren.
Was bring die Flexinovelle mit sich? Nachstehend finden Sie einige wichtige Änderungen.
Ist Ihr Bereich nicht dabei? Kontaktieren Sie uns. Wir recherchieren gerne für Sie.
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Reguläre Probezeit für Mitarbeiter | 3 Monate | 4 Monate |
Probezeit für Angestellte in Führungspositionen | 6 Monate | 8 Monate |
Verlängerung der Probezeit | Nicht möglich | Kann zusätzlich verlängert werden, wenn:
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Kündigungsfrist | Gleich für alle Kündigungsgründe, beträgt (mind.) zwei Monate | ein Monat (§ 52 Lit. f-h), bei:
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Zahlung von Löhnen/Gehältern in Fremdwährung | nur an Arbeitnehmer, deren Arbeitsort im Ausland ist | an bestimmte Arbeitnehmer, deren Arbeitsort in Tschechien ist und die einen Bezug zum Ausland haben |
Befristetes Arbeitsverhältnis | höchstens für die Dauer von drei Jahren, max. zweimal Wiederholung (d.h. höchstens 3 x 3 = 9 Jahre) | Bei Beschäftigung vorübergehend abwesender Arbeitnehmer (z.B. Karenz) darf das befristete Arbeitsverhältnis unbeschränkt wiederholt werden, max. aber für 9 Jahre |
Wiedereinstieg eines Mitarbeiters | Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern nach der Elternzeit nicht denselben Arbeitsplatz garantieren, sondern lediglich eine Beschäftigung gemäß ihrem Arbeitsvertrag (gleiche Art und Ort der Arbeit) | Arbeitgeber müssen Mitarbeitern, die vor dem 2. Geburtstag ihres Kindes aus der Elternzeit zurückkehren, denselben Arbeitsplatz garantieren. |
Beschäftigung von Minderjährigen | Möglich bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Schulpflicht abgeschlossen haben. | Möglich ab 14 Jahren während Hauptferien, wenn
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