
Ungarische Regierung führt Margenbeschränkung auf Haushaltsprodukte ein
Als Antwort auf die hohe Inflation hat die ungarische Regierung entschieden, dass ab 19. Mai bis 31.August die Handelsmarge bei 30 Haushaltsartikeln die im Januar 2025 angewandte durchschnittliche Marge bzw. 15 % nicht überschreiten darf.
Die Detailregelungen zu dieser Maßnahme wurden mit der Regierungsverordnung Nr. 93/2025 (V.8.) im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht. Von der Regelung sind Händler betroffen, deren Haupttätigkeit die NACE-Code „47.75 - Einzelhandel mit Parfüms, Kosmetika und Körperpflegemitteln“ ist und deren Nettoumsatz im Jahr 2023 mehr als 1 Milliarde HUF beträgt.
Die Maßnahme gilt für folgende Produkte
- Hygienepapier (Toilettenpapier)
- Papiertaschentuch
- Alufolie
- Papierhandtuchrolle
- Weichspüler
- Flüssigwaschmittel
- Waschpulver
- Geschirrspülmittel
- Allgemeines Reinigungsmittel
- Flüssiges Scheuermittel
- Geschirrspültabs
- Duschgel
- Zahnpasta
- Flüssigseife
- Shampoo
- Seife
- Zahnbürste
- Handdesinfektionsgel
- Rasierschaum
- Rasiergel
- Körperlotion
- Deo Roll-on
- Deostick
- Deo
- Einwegrasierer
- Ersatzrasierklingen
- Damenbinden
- Tampons
- Babypuder
- Einweg-Babywindeln
Der Anteil der Eigenmarkenprodukte darf die im Januar und Februar 2025 verkaufte Gesamtmenge bei diesen 30 Produkten nicht überschreiten.
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