
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2026
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 17.06.2025 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden
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Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Jänner 2026. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 17. Juni 2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in dieser Liste angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.