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Seitliche Aufnahme eines Tisches. Links am Tisch sitzt eine Person. Ihr gegenüber sitzen fünf Personen. Die Person links und eine Person rechts schütteln sich die Hände und lächeln
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Ausschreibung für Vorsitzende:n für die Befähigungsprüfungskommission für Tätowieren im Burgenland

Funktionsperiode 1.9.2025 bis 31.12.2028

Lesedauer: 2 Minuten

05.06.2025

Gemäß Gewerbeordnung § 351 Abs. 3 i.d.g.F. erfolgt durch den Leiter der Meisterprüfungsstelle Burgenland die öffentliche Ausschreibung der Funktion des/der

Vorsitzenden für die Befähigungsprüfungskommission für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege) eingeschränkt auf Tätowieren im Burgenland 

 

Die Funktionsperiode der Prüfungskommission beginnt am 1.9.2025 und endet am 31.12.2028.


Bewerbungsvoraussetzungen 

Die Vorsitzende/der Vorsitzende muss

  • mit den für die Durchführung der Prüfung relevanten Rechtsvorschriften vertraut sein,
  • über prüfungsdidaktische Kompetenz verfügen und
  • zum Zeitpunkt ihrer Bestellung eine aktive Berufstätigkeit ausüben.

Die Vorsitzenden/der Vorsitzende

  • darf im Gewerbe, auf das sich die jeweilige Prüfung bezieht, nicht selbstständig tätig sein, weiters
  • keine interessenpolitische Funktion ausüben und
  • in keinem Beschäftigungsverhältnis zu einer entsprechenden Interessenvertretung stehen.


Bewerbungsprozess 

Wenn Sie diesem Anforderungsprofil entsprechen, ersuchen wir Sie, das ausgefüllte Bewerbungsformular gemeinsam mit den entsprechenden Nachweisen bis spätestens 03.07.2025 per Mail an die Meisterprüfungsstelle Burgenland zu übermitteln.

Das Auswahlverfahren obliegt der Meisterprüfungsstelle, die Bestellung erfolgt durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau.

  • Wirtschaftskammer Burgenland – Meisterprüfungsstelle
    Leiter: Mag. Michael Hoffmann
    Robert Graf – Platz 1
    7000 Eisenstadt
    E: michael.hoffmann@wkbgld.at
    T: 05 90 907-5416

Anforderungsprofil für Vorsitzende von Meister-, Befähigungs-, Unternehmer- und Fachprüfungskommissionen

Gesetzliche Voraussetzungen

Vorsitzende von Prüfungskommissionen müssen gemäß GewO § 351 Abs. 3 (BGBl. 194/1994)

  • mit den für die Durchführung der jeweiligen Prüfung relevanten Rechtsvorschriften (Gewerbeordnung, Bilanzbuchhaltungsgesetz, Allgemeine Prüfungsordnung, Prüfungsordnungen für Meister- und Befähigungsprüfungen, Unternehmerprüfungsordnung, Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung) vertraut sein,
  • über prüfungsdidaktische Kompetenz (Details nachfolgend) verfügen und
  • zum Zeitpunkt ihrer Bestellung eine aktive Berufstätigkeit ausüben.

Weiters dürfen Vorsitzende

  • nicht in dem zu prüfenden Beruf selbstständig tätig sein,
  • keine interessenpolitische Funktion ausüben und
  • in keinem Beschäftigungsverhältnis zu einer entsprechenden Interessenvertretung stehen.

Persönliche, soziale und prüfungsdidaktische Kompetenzen

  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Koordinationskompetenz
  • Teamfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft
  • Reflexionsfähigkeit
  • prüfungsdidaktische Kompetenz, um
    • Prüfungsaufgaben zu erstellen
    • Prüfungen zu bewerten
    • Feedback zu geben
    • Prüfungsergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren
  • Prüfungsrelevantes Verhalten: Objektivität, Unparteilichkeit, Fairness, Sachlichkeit, wertschätzendes Verhalten gegenüber Prüfungskandidat:innen

Weitere Voraussetzungen

  • Zeitliche Verfügbarkeit für die Prüfungserstellung, -durchführung und -beaufsichtigung
  • Bereitschaft zur Verwendung digitaler Prüfungstools
  • Teilnahme an Prüfertrainings und -besprechungen
  • Mitwirkung an der laufenden Weiterentwicklung der Prüfungsqualität
  • Bekenntnis zu den Leitlinien für Mitglieder von Prüfungskommissionen der WKO

Leitlinien für Mitglieder von Prüfungskommissionen der Lehrlings- und Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern Österreichs

Die Prüferinnen und Prüfer der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle verpflichten sich,

  1. den Grundsatz der Gleichbehandlung ernst zu nehmen und den Kandidatinnen und Kandidaten unvoreingenommen zu begegnen.
  2. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation der Kandidatinnen und Kandidaten zu zeigen.
  3. den Kandidatinnen und Kandidaten Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegenzubringen.
  4. zu einer offenen Gesprächskultur beizutragen und einen respektvollen Umgang mit allen Beteiligten am Prüfungsprozess zu pflegen.
  5. das Prüfungsgeschehen aktiv mitzugestalten und sich mit den Mitgliedern der Prüfungs-kommission und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lehrlings- und Meisterprü-fungsstelle abzustimmen.
  6. den Grundsatz der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Prüfertätig-keit einzuhalten.
  7. das eigene Verhalten im Rahmen ihrer Prüfertätigkeit zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.
  8. sich weiterzubilden und am fachlichen Austausch mit anderen Prüferinnen und Prüfern, insbesondere zur Qualitätssicherung des Prüfungsprozesses, teilzunehmen.
  9. durch korrektes Protokollieren und Dokumentieren der Prüfung zu einem transparenten und nachvollziehbaren Prüfungsergebnis beizutragen und wertschätzendes Feedback zu geben.
  10. sich eigenverantwortlich auf Prüfungseinsätze vorzubereiten und sich an Prüfungsord-nung, -zeiten und –verfahren zu halten.
  11. praxisbezogen und kompetenzorientiert zu prüfen.
  12. zuverlässig, termintreu und pünktlich zu sein.
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