Sparte Industrie

BSI Kommentar zum EU-Vorhaben „Bodengesundheitsgesetz“

Die EU-Kommission meint es ernst mit dem einheitlichen EU-Bodenrecht. Eine erste offizielle Einschätzung seitens der Sparte Industrie liegt nun vor. 

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Die Versuche, das Medium „Boden“ EU-rechtlich zu erfassen, waren zwar zahlreich, scheiterten aber stets am Widerstand der Mitgliedstaaten. Mit der Roadmap der Kommission wurden nun erste Themen-Pflöcke eingeschlagen. 

Die BSI hat unter folgendem Link eine erste Einschätzung abgegeben. Hier einige Kernpunkte daraus: 

  • Der Green Deal und der langfristige Abschied von fossilen Brennstoffen wird wohl oder übel zu einer intensiveren Nutzung der europäischen Böden führen, um alternative Rohstoffe (Bioökonomie) und Energieträger (Erneuerbare) zu forcieren und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Auch der Boden wird daher verstärkt Streitpunkt bei der Abwägung von Umwelt- bzw. öffentlichen Interessen werden.
  • Viele Materiegesetze (Wasser, Luft, Altlasten, Anlagenrecht) regeln bereits direkt oder indirekt Bodenrelevantes. Es wäre besser, bestehenden Vollzugsmängeln nachzugehen und bewährte Regime (Alsag) zu belassen, als neue Regeln aufzustellen, die EU-weit Jahrzehnte zur Implementierung benötigen – siehe Wasser-Rahmenrichtlinie.
  • Richtiges Bodenmanagement setzt die genaue Kenntnis und Abwägung von lokalen Gegebenheiten voraus – ganz im Gegensatz zB zum Klimaschutz, den man globaler denken muss. Subsidiarität hat daher weiterhin Priorität.
  • Die Erarbeitung von wissenschaftlichen Standards für Bodenschutz und Bodenfunktionen sind wichtig. Aufgrund der vielen Bodentypen und der Komplexität sind gesetzliche Vorgaben aber kaum geeignet. 

Autor: 
Mag. Richard Guhsl
E-Mail:
richard.guhsl@wko.at 

Stand: 21.03.2022