Informationen betreffend Notbetrieb bei Kfz-Zulassungen
Die Versicherungswirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium einen Notbetrieb im Bereich der Kfz-Zulassung eingerichtet.
Die Versicherer versuchen bestmöglich sicherzustellen, dass nur unbedingt notwendige Geschäftsfälle – dies unter Berücksichtigung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von direkten Personenkontakten – abgewickelt werden können.
Die Versicherer informieren über die jeweilige Homepage oder anderen Medien die Kunden, wie in Notfällen individuelle Lösungen zur Erledigung vereinbart werden können.
Wir bitten aber um Verständnis, dass in der derzeitigen Situation bestimmte Geschäftsfälle, wie z. B. Hinterlegungen von Kennzeichen, in großer Anzahl nicht bewerkstelligt werden können und auch nicht durchgeführt werden dürfen.