Kollektivvertrag für Filmschaffende bei Werkstattprojekten geändert
Die Kollektivvertragsparteien (Fachverband und ÖGB younion) sind überein gekommen, die Regelungen über Werkstattprojekte unterjährig zu ändern.
Demgemäss gilt ab jetzt
1) Werkstattprojekt weiterhin als Nachwuchs- und Innovationsprojekt
2) Nur für öst. Kinofilme; österreichisch-ausländische Koproduktionen und Auftragsproduktionen sind ausgeschlossen
3) 3 Stabsangehörige :die RegisseurIn als Nachwuchsfilmkraft sowie zwei weitere Nachwuchsfilmkräfte aus dem kreativen Bereich (Kameramann/frau, SchnittmeisterIn, TonmeisterIn, TonmeisterIn, KostümbildnerIn, MaskenbildnerIn).
4) Die Budgetgrenze wird von € 1,3 Mio. auf € 1,4 Mio. erhöht. Bei Budgets bis zu € 1,1, Mio. bleiben die bisherigen Pauschalsätze(€ 429,02 Woche, €594,42 bei §7 Pauschalen). Bei Budgets zwischen € 1,1 Mio. und € 1,4 Mio. ist der Kollektivvertrag mit den jeweiligen Sätzen anzuwenden, jedoch können diese bis zu maximal 50% reduziert werden.
5) Die Nachwuchskräfte sind natürlich wie bisher mit Dienstvertrag anzustellen.
Wir hoffen mit diesen Änderungen die Bestimmungen für Nachwuchsfilm damit konstruktiv weiterentwickeln zu können.
Die Kollektivvertragsparteien sind weiters übereingekommen, für eine effiziente Kontrolle der Werkstattprojekte bei den Filmförderinstitutionen einzutreten. Sollten hiefür die Mechanismen verbessert werden können, besteht Bereitschaft der Sozialpartner, ab 2017 das Werkstattprojekt auch an die im Österreichischen Filminstitut für Nachwuchsfilm geltenden Budgetgrenzen anzupassen.