Kollektivvertrag und Arbeitsrecht für die Film- und Musikwirtschaft
Kollektivvertrag für Filmberufe 2023
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns um 6,50 % gegenüber 2022, gültig ab 1.1.2023. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
Ab 1.7.2023 kommt es bei den nachfolgenden Berufsgruppen zu Erhöhungen der Mindestgagentarife:
Regieassistenz, Continuity/Script, Außenrequisite, Innenrequisite, Kostümbildassistenz, Garderobe, Bühnenmeister/Oberbeleuchter, Bühne/Licht, Produktionsfahrer:in
Weiters werden mit 1.7.2023 neue Berufsbilder in die Mindestgagentarife aufgenommen:
Motivaufnahmeleitung, Motivaufnahmeleitung Assi, Setassistenz, 2. Regieassistenz, Mischtonmeister:in, 2. Tonassistenz, Requisitenfahrer:in, Set Requisite Assistenz, Set Kostüm Assistenz, Junior Maskenbild, Best Boy/Girl, Jungbeleuchter:in, 1. Kamerabühne, 2. Kamerabühne, Kamerabühne Helfer:in
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2023
- Collective Bargaining Agreement For Film Professionals 2023
Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft stellt Ihnen eine englische Version des Kollektivvertrags für Filmschaffende (Filmberufe) zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen ist ausschließlich die deutschsprachige Version verbindlich. Bitte beachten Sie, dass in Österreich vor Gerichten und Verwaltungsbehörden ausschließlich Deutsch als Amtssprache verwendet werden kann. Im Streitfall müssen englischsprachige Texte von einen amtlich beglaubigten Gerichtsdolmetsch übersetzt werden, da englische Texte in Österreich offiziell keine Beweiskraft haben. - Mindestgagentarif gültig 1.1.2023 bis 30.6.2023
- Mindestgagentarif gültig 1.7.2023 bis 31.12.2023
- Excel-Berechnungs-Tool:
- Kalkulation Wirtschaftsfilm 2023
- Erläuterung zu den Gagenpositionen im Kollektivvertrag für Filmberufe
- Aufwandsentschädigung für nebenberufliche KomparsInnen
- Grundgehaltsauszeichnung gemäß AVRAG
- Werkstattprojekt
- Berufsbilder
- Mustervereinbarung eines Arbeitsvertrages gemäß § 5 Punkt 2
- Ständige Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes
- Q&A zu projektbezogenen Arbeitsverträgen (§7)
- Anmerkung zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2022
Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2023
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns um 6,50 % gegenüber 2022.
Die IST-Gehälter bzw. IST-Löhne werden nicht angehoben (Beibehaltung der Überzahlung). Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2023
- Mindestgrundgehälter gültig ab 1.1.2023
- Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Sondervergütungen, Aufwandsentschädigung gültig ab 1.1.2023
- Informationen des ÖGB zum Kollektivvertrag Film und Nichtfilm
KV- Erhöhungen für Nichtfilmschaffende der Jahre 2016-2023
Jahr | KV- Erhöhung | IST-Erhöhung | Anmerkung |
---|---|---|---|
2023 | 6,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2022 | 2,05 % | 1,80 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2021 | 1,45 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2020 | 2,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2019 | 2,80 % | 2,30 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2018 | 2,60 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2017 | 1,25 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2016 | 1,45 % | 1,25 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
Vorlagen Dienst- und Werkvertrag
Werkvertrag - Dienstvertrag – Scheinselbstständigkeit
Tipp!
Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Stand: September 2017)
Webseminar-Aufzeichnung: "Werkvertrag/Dienstvertrag in der Film- und Musikwirtschaft"
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