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Hygiene und Arbeitnehmer:innenschutz

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen

In den Ausübungsregeln werden die Grundlagen für die gewerbliche Tätigkeit der Mitgliedsbetriebe getroffen. Hier eine Zusammenstellung hilfreicher Links und Informationen, um die Betriebe bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu unterstützen. 

Weiterführende Informationen 

  • Unfallmeldung für Erwerbstätige (auva.at) 
  • Impfaktion Hepatits B - AUVA
    Bei dieser AUVA-Impfaktion handelt es sich um eine freiwillige Leistung zur Verhütung von Berufskrankheiten unter festgesetzten Voraussetzungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel als Unterstützung des Arbeitgebers.
    Wer kann an der Impfaktion teilnehmen?
    • Die impfwillige Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS (vormals SVA-Versicherte) unfallversichert sein.
    • Sie muss einer Personengruppe aus der Liste der Hochrisikogruppen angehören.
      • Fußpfleger:innen
      • Tätowierer:innen
      • Piercer:innen
      • Heilmasseur:innen
    • Bei Bedarf ist das erhöhte Infektionsrisiko von der Arbeitgeberin bzw. vom -geber nachzuweisen.
  • Stichverletzung (auva.at)
    Die AUVA informiert über Maßnahmen bei Wunden und speziellen Maßnahmen bei Nadelstichverletzungen
     
  • Schwangere Mitarbeiterin im Betrieb
    Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: Mutterschutz (arbeitsinspektion.gv.at)
    Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in ihrer Arbeitswelt. Um die Schutzbestimmungen im Unternehmen einhalten zu können, ist es notwendig, dass die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber bekanntgegeben wird.
     
  • Alternsgerechtes Arbeiten (auva.at)
  • Evaluierungsleitfaden für Fußpflege, Kosmetik, Massage (auva.at)
    Die vorliegende Broschüre richtet sich an Personen, die im Bereich Fußpflege, Massage, Kosmetik, Nagelstudio, Piercing und Tattoo tätig sind und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Sie soll dabei helfen, Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen, sowie Maßnahmen festzulegen und zu dokumentieren. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) beinhaltet den gesetzlichen Auftrag an Arbeitgeber, Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit in Eigenverantwortung zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder weitgehenden Reduzierung festzulegen, zu dokumentieren und durchzuführen! Ziel ist eine laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die eine Vermeidung von Arbeitsunfällen und eine Minimierung von arbeitsbedingten Erkrankungen bewirken soll.
     
  • Poster "Hautnah an der Schönheit" Gepflegte Hände sind Ihre Visitenkarte! (auva.at)

  • Gesunde Haut (auva.at)

  • Erste-Hilfe-Poster (auva.at)
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