Gefahrenbeurteilung
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung für das Holzbau-Meistergewerbe
Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen.
Auf unserer Homepage Gefahrenbeurteilung finden Sie Unterstützung zur betrieblichen Umsetzung.