Information zur Ausbildungsordnung Kunststofftechnik
Das Kunststoffverarbeiterhandwerk zeichnete sich in den letzten Jahren durch eine außergewöhnliche Dynamik der Entwicklung der Technologien, der Werkstoffe und deren Verarbeitung einerseits sowie durch erhöhte Anforderungen in den Bereichen Produktgestaltung und Design andererseits aus.
Trotz des Bestehens unterschiedlicher Ausbildungsangebote im Betrieb, in Schulen, Fachhochschulen und Universitäten mangelt es vor allem in der großen Zahl von kleineren und mittleren Kunststoffbetrieben an einer Qualifikation zwischen dem bestehenden Facharbeiter mit dreijähriger Berufsausbildung im dualen System und der schulischen bzw. universitären Technikerausbildung.
Diese Lücke wurde mit dem vierjährigen Lehrberuf Kunststofftechnik ab1. Jänner 2004 geschlossen. Im 3. und 4. Lehrjahr soll eine umfassendere und vertiefte Ausbildung gegenüber dem Lehrberuf Kunststoffformgebung erfolgen, um später im Betrieb als Führungskraft mit hoher Selbständigkeit und Verantwortung im technischen, organisatorischen und planerischen Bereich einsetzbar zu sein. Diese fachliche Spezialisierung kommt auch im Lehrvertrag, der Lehrabschlussprüfung und im Lehrabschlussprüfungszeugnis zum Ausdruck.
Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kunststofftechnik umfasst auch eine Projektarbeit. Vor Durchführung der Prüfarbeit hat der Lehrling die Aufgabenstellung, die Begründung der gewählten Formgebung und Gestaltung, der Konstruktion, des eingesetzten Materials und der Arbeitsmittel zu erläutern. Der praktische Teil der Lehrabschlussprüfung gliedert sich weiter in einen verpflichtenden Teil A (Prüfarbeit und Fachgespräch) und einen freiwilligen Teil B (fachlich schriftliche Prüfung auf höherem Niveau). Teil B kann freiwillig absolviert werden, wenn eine Anerkennung der Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung angestrebt wird. Für eine vollwertige Matura müssen dann lediglich die Gegenstände Mathematik, Deutsch und lebende Fremdsprache abgelegt werden. Einem Absolventen dieses Lehrberufes stehen somit auch andere weitergehende Ausbildungswege z.B. Fachhochschulen, Universität (mehr dazu unter dem Punkt „Aus- und Weiterbildung“ auf der Homepage www.kunststoffverarbeiter.at) offen.
Der dreijährige Lehrberuf Kunststoffformgebung bleibt neben dem neuen Lehrberuf unverändert bestehen. Gemäß der Ausbildungsordnung „Kunststofftechnik“ besteht für ausgebildete Kunststoffformgeber bzw. Kunststoffverarbeiter die Möglichkeit einer Zusatz-Lehrabschlussprüfung im vierjährigen Lehrberuf um sich weiterzuqualifizieren, was im Sinne deslebenslangen Lernens zu befürworten ist.
Als Verwandtschaftsregelungen sind vorgesehen:
Lehrberuf Kunststofftechnik - 4 Jahre Lehrzeit
Die ablegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kunststofftechnik ersetzt auch die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kunststoffformgebung und Kunststoffverarbeitung.
Lehrberuf Kunststoffformgebung - 3 Jahre Lehrzeit