Prüfungen und Befähigungsnachweise der Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist seit der Novelle der Gewerbeordnung 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ.
- Lackierer-Meisterprüfungsordnung
- Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner-Meisterprüfungsordnung
- Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 01.01.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Maler und Tapezierer über die Meisterprüfung für das Handwerk der Maler und Anstreicher (Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung), gültig ab 1.1.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Maler und Tapezierer, mit der die Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung geändert wird, gültig ab 16.11.2022
- Konsolidierte Fassung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Maler und Anstreicher, gültig ab 16.11.2022
- Rechtslage bis 31.12.2021
- Rechtslage ab 01.01.2022
- Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer-Meisterprüfungsordnung
- Schilderherstellung-Meisterprüfungsordnung
- Tapezierer und Dekorateure-Meisterprüfungsordnung
- Vergolder und Staffierer-Meisterprüfungsordnung
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.