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Berufsbild Textilreinigung

Tätigkeitsprofil
Textilreiniger Logo

Das Berufsbild für den Lehrberuf Textilreiniger wird durch Verordnung BGBl. Nr. 346/1991, mit der die Ausbildungsvorschriften für Lehrberuf Textilreiniger erlassen werden, festgelegt.

Die Verordnung BGBl. Nr. 348/1991 legt die Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Textilreiniger fest.

Tätigkeitsbereich der Textilreiniger:innen

(Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler)

Trocken- und Nassreinigen, Waschen, Detachieren, Imprägnieren, Ausrüsten, Stärken, Bügeln, Pressen, Spannen, Falten, Mangeln und Bleichen aller Arten von Kleidung und Textilien.

Tätigkeitsbereich der Färber:innen

Vorbehandeln (z.B.: Waschen, Einschlichten, Bleiche, Abkochen), Färben und Nachbehandeln (z.B.: Appretieren, Weichmachen, Ausrüsten) von Stückware, Strangware und konfektionierter Ware.

Gewerbeberechtigungen Textilreiniger:in / Wäscher:in

Die Voraussetzungen sind: Der Zugang zum Handwerk Textilreiniger ist durch die Zugangsvoraussetzungs-Verordnung (BGBl. Nr. 90/2003) geregelt.

Lehrzeit in Jahren: 3

Lehrlingsstellen

Weiterführende Informationen zur Lehrlingsausbildung erhalten Sie bei den Lehrlingsstellen der Landeskammern.

Adressen: Lehrlingsstellenbörse

Stand: