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Überschreitung des Grenzwertes für Blei bei Solar Birne

Produkt darf gemäß Elektroaltgeräte-VO nicht in Verkehr gebracht werden

Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 75 AWG 2002 wurde bei dem Produkt Solar Birne zum Aufhängen mit der Artikel Nr. 33976 -30, LOT/Barcode 9007371305360 folgende Überschreitung des Grenzwertes für Blei  festgestellt:

  • Der homogene Werkstoff "Schalter-2. Kontakt Lötstelle" weist einen Bleigehalt von 4,2 Gewichtsprozent auf.
  • Der homogene Werkstoff "Elektronik-Kabel weiß von Platine 2 zu Pol+ Kontakt Lötstelle" weist einen Bleigehalt von 1,1 Gewichtsprozent auf .
  • Der homogne Werkstoff "Elektronik-Platine 1 Lötstelle Solar-LED-Treiber" weist einen Bleigehalt von 68 Gewichtsprozent auf.
  • Der homogene Werkstoff "Elektronik-Platine 2 Anschlusslot+ Lot LED 3" weist einen Bleigehalt von 54 Gewichtsprozent auf.

Da davon auszugehen ist, dass das genannte Produkt den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreitet, darf es aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.