Coronavirus: Informationen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Start des fünften und letzten Betrachtungszeitraums März 2022 am 1. April 2022
Ab Freitag, 1. April 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus der Phase 4 des Härtefall-Fonds für den fünften und letzten Betrachtungszeitraum (von 1. bis 31. März 2022) über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf unserer Website.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 4
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (2. COVID-19-BMV) wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit 16.4.2022 in Kraft.
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Die 1. und 2. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (COVID-19-BMV) wurden im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
>> Konsolidierte Fassung der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand 4.4.2022)
4. COVID-19-Maßnahmenverordnung
5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung im BGBl. II Nr. 62/2022 kundgemacht
> Konsolidierte Fassung 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Stand 22.2.2022)
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Start des Betrachtungszeitraums Jänner 2022 am 1. Februar 2022
Ab Dienstag, 1. Februar 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus der Phase 4 des Härtefall-Fonds für den dritten Betrachtungszeitraum (von 1. bis 31. Jänner 2022) über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf unserer Website.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 4
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
6. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde im BGBl. II Nr. 6/2022 kundgemacht
>> Konsolidierte Fassung 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung Stand 12.1.2022
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Start des Betrachtungszeitraums Dezember 2021 am 1. Jänner 2022
Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für den Betrachtungszeitraum 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021 ist ab 1. Jänner 2022 über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf unserer Website.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 4
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Einreichung für weitere fünf Betrachtungszeiträume ab 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich
Für weitere fünf Betrachtungszeiträume - nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun ab 1. Dezember bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.
Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist ab 1. Dezember über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf unserer Website.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 4
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Verordnung wurde im BGBL. II Nr. 475/2021 kundgemacht und tritt mit 22.11.2021 in Kraft
5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Verordnung wurde im BGBL. II Nr. 465/2021 kundgemacht und tritt mit 15.11.2021 in Kraft
2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
Verordnung wurde im BGBL. II Nr. 459/2021 kundgemacht und tritt mit 8.11.2021 in Kraft
3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
Verordnung wurde im BGBL. II Nr. 441/2021 kundgemacht
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Einreichung für das 18. "Corona-Monat" ab 1.10.2021 möglich
Ab 1. Oktober 2021 kann um Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds für das 18. "Corona-Monat" (von 1. bis 30. September 2021) über das Antragsformular eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis 31. Oktober 2021 möglich.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 3
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
2. COVID-19-Maßnahmenverordnung
8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 394/2021 kundgemacht (Verordnungstitel geändert in 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung)
>>Konsolidierte Fassung 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung Stand 15.09.2021
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Einreichung für das 17. "Corona-Monat" seit 1.9.2021 möglich
Seit 1. September 2021 kann um Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds für das 17. "Corona-Monat" (von 1. bis 31. August 2021) über das Antragsformular eingereicht werden.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 3
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
2. COVID-19-Öffnungsverordnun
6. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 367/2021 kundgemacht
>>Konsolidierte Fassung 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
Härtefall-Fonds Phase 3 | Sicherheitsnetz für Unternehmer
Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.
- Informationen zum Härtefall-Fonds Phase 3
- FAQ: Das Corona-Hilfspaket: Alle Fragen und Antworten (bmf.gv.at)
2. COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 278/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft. Die §§ 12 bis 16 treten mit Ablauf des 28. Juli 2021 außer Kraft.
5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 256/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 10. Juni 2021 in Kraft.
>>weitere Informationen
4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 247/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt ab 3. Juni 2021 in Kraft.
3. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 242/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 3. Juni 2021 in Kraft.
COVID-19-Öffnungsverordnung im BGBl. II Nr. 214/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 19. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Die §§ 13 bis 16 treten mit Ablauf des 16. Juni 2021 außer Kraft.
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im BGBl. II Nr. 139/2021 kundgemacht
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Einreichung für das 13. "Corona-Monat" seit 16.4.2021 möglich
Seit 16. April 2021 kann um Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds für das 13. "Corona-Monat" (von 16. März 2021 bis 15. April 2021) über das Antragsformular eingereicht werden.
4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) im BGBl. II Nr. 58/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 8. Februar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februar 2021 außer Kraft.
4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) im BGBl. II Nr. 58/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 8. Februar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februar 2021 außer Kraft.
4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-NotMV) im BGBl. II Nr. 49/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 4. Februar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 7. Februar 2021 außer Kraft.
3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) im BGBl. II Nr. 27/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 25. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 3. Februar 2021 außer Kraft.
Ausfallsbonus als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II
Bestehende staatliche Unterstützungsinstrumente werden um den Ausfallsbonus erweitert
Änderung der 3. VO Lockdown-Umsatzersatz
BGBl. II Nr. 608/2020 - Details unter https://www.umsatzersatz.at/
Änderung der Verordnung betreffend Fixkostenzuschuss bis EUR 800.000
BGBl. II Nr. 610/2020 - Details unter https://www.fixkostenzuschuss.at/
Umsatzersatz für direkt betroffene Branchen ab 7. Dezember 2020
>>Eckpunkte zum Lockdown-Umsatzersatz Dezember und weitere Infos auf umsatzersatz.at
Neues Covid-19-Ratenzahlungsmodell für gestundete Steuern und Abgaben
Wichtige Erleichterungen für Unternehmen durch Zwei-Phasen-Modell für Abgabenschulden der Finanzverwaltung und Sozialversicherung
Fixkostenzuschuss – Phase 2
Anträge via Finanzonline für die Tranche 1 ab dem 16.9.2020 und für die Tranche 2 ab dem 16.12.2020 möglich
Das Bundesministerium für Finanzen hat die neue Förderrichtlinie für die Phase 2 des Instrumentes Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fonds online gestellt.
Informationen finden Sie hier: Website des BMF; Finanzonline; WKO Factsheet
Schutzmasken
WKÖ organisiert Schutzmasken für heimische Betriebe
Entbürokratisierung bei der Übermittlung von Daten
Der Ministerrat hat am 7.10.2020 als Unterstützung für die Unternehmen u.a. das "Once-Only-Prinzip" beschlossen. Dies bedeutet, dass Unternehmen Daten bzw. Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, in Zukunft nur einmal bereitstellen müssen. Es entfallen so Mehrfacheingaben.
Geld für Unternehmen: Fixkostenzuschuss kann bereits heuer ausbezahlt werden.
Anträge dafür können bereits ab 20. Mai gestellt werden.