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Multilaterale Vereinbarung M287

Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Die Multilaterale Vereinbarung M287 ersetzte 2015 die Multilaterale Vereinbarung M222.

Die vereinfachten Transportbedingungen betreffen wie bisher die Klassifizierung, das Verpacken, die Angaben im Beförderungspapier, die Kennzeichnung, sowie die Beförderung in loser Schüttung.

Neu hinzugekommen sind die Erleichterungen für die Beförderung von UN 3509 Altverpackungen, die abweichend von der Sondervorschrift 663 unter bestimmten Umständen auch Rückstände enthalten können, in „NUR“ bedeckten Fahrzeugen/Containern/Schüttgutcontainern befördert werden dürfen und wobei die Anbringung des Kennzeichens für umweltgefährdende Stoffe nicht erforderlich ist.

Zudem dürfen entgegen 1.6.1.30 ADR die „alten“ Gefahrzettel/Kennzeichen nach dem ADR 2013 uneingeschränkt weiterverwendet werden.

Die Vereinbarung ist seit 2. August 2015 bis 1. August 2020 gültig.

» Multilaterale Vereinbarung M287 

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