Personen sitzt in einem Raum vor mehreren Computerbildschirmen und blicken darauf
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Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Landesgremium

Förderung für WIFI-Kurse durch das Landesgremium

Jetzt für WIFI-Kurse anmelden und bis zu € 100,- zurückholen!

Lesedauer: 1 Minute

Geschulte Mitarbeiter und Weiterbildung werden vor allem im stationären Handel immer wichtiger!

Deswegen überweisen wir Ihnen € 100,- auf Ihr Konto, nachdem Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Weiterbildungskurs im WIFI-Burgenland positiv absolviert haben.

Und so einfach geht’s

  1. Anmeldung zu einem WIFI-Kurs auf www.bgld.wifi.at
  2. Beantragung der Förderung beim Landesgremium (05 90 907 3320 oder christoph.gruber@wkbgld.at); zugleich erfolgt die Prüfung der Relevanz der Förderung, da nur fachspezifische Kurse gefördert werden können.
  3. Kursbetrag einzahlen und den Kurs positiv absolvieren
  4. Kursbestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an christoph.gruber@wkbgld.at schicken
  5. € 100,- aufs Konto refundiert bekommen

Förderbedingungen

Für das Jahr 2021 steht ein Fördertopf in Höhe von € 2.000,- für alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln zur Verfügung.

Pro Unternehmen kann eine Förderung für max. 2 Mitarbeiter ausbezahlt werden. Nach Ausschöpfung des Fördertopfes kann keine Förderung beim Landesgremium mehr beantragt werden.

Es gilt die Reihenfolge des Eintreffens des Ansuchens um Förderung. Der Förderbetrag wird nur dann ausgezahlt, wenn der jeweilige Kurs positiv absolviert wird. Der Teilnehmer weist dies mit Vorlage der positiven Teilnahmebestätigung aus. Es werden nur fachspezifische Kurse gefördert, die für den Unternehmer bzw. für Mitarbeiter des Unternehmens relevant sind. Dies wird im Einzelfall vom Landesbüro beurteilt.

Stand: 06.09.2023