Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
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Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, Landesgremium

Rechtshilfepakete Onlinehandel und Ausland

Für Mitglieder des burgenländischen Landesgremiums Versand, Internet- und Allgemeiner Handel

Lesedauer: 2 Minuten

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Verstöße gegen Rechtsvorschriften können gravierende Folgen haben, mit denen oft nicht gerechnet wird.

Ein Verstoß gegen das E‐Commerce Gesetz (ECG) kann mit bis zu Euro 3.000,‐ bestraft werde (Verwaltungsstrafe). Darüber hinaus kann aber auch ein Konkurrent bzw. ein legitimierter Klagsverein über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen. Der Streitwert dafür liegt (zumeist) bei Euro 36.000,‐; diesen Betrag muss zwar noch niemand bezahlen, doch orientieren sich an diesem doch recht hohen Streitwert die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten hat je nach Ausgang des Prozesses der Verlierer zu bezahlen.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, hat das Gremium für Sie verschiedene Rechtshilfepakete geschnürt:


Rechtshilfepakete Onlinehandel

1. Variante "Prüfung"

250,- Euro | Preis für Gremialmitglieder: 50,- Euro

Die Prüfung der Webseite umfasst:

  • Telefonische Detailabstimmung der zu prüfenden Inhalt,
  • Impressum für Online‐Dienste hinsichtlich der Konformität nach dem ECG, Mediengesetz,
    (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und VRUG/FAAG,
  • Prüfung des Webshops hinsichtlich der Konformität zum ECG und VRUG/FAAG (Infopflichten zum Webshop, Preisangabe, technische Schritte zum Vertragsabschluss und Korrekturmöglichkeiten, Informationspflichten),
  • AGB‐Prüfung allgemein auf Konformität nach den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen mit Schwerpunkt auf Widerrufs-/Rücktrittsrecht,
  • Übermittlung der schriftlichen Stellungnahme, enthält keine Verbesserungs‐ oder Änderungsvorschläge oder Anregungen.

2. Variante "Korrektur und Ergänzung"

600,- Euro (Ergänzung zu Paket "Prüfung") Preis für Gremialmitglieder: 100,- Euro

Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:

  • Erstellung von detaillierten Korrekturvorschlägen zu unzulässigen Klausel,
  • Verfassung von Rechtstexten, die zur Erfüllung der Informationspflichten und Rücktrittsbelehrungen nach dem KSchG, E‐Commerce Gesetz (ECG), Fern‐ und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) und Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) erforderlich sind,
  • Individuelle Beratung und Empfehlung sinnvoller zulässiger Klauseln entsprechend der Branche und des Einzelfalls.

3. Variante "Neuerstellung"

850,- Euro | Preis für Gremialmitglieder: 150,- Euro

Das Rechtshilfepaket beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Erstellung der notwendigen Rechtstexte, angepasst an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Vertriebskanäle (AGBs, sinnvolle individuell angepasste Klauseln, gesetzlich notwendige Widerrufs‐ bzw. Rücktrittsbelehrungen, notwendige Informationen und Belehrungen nach dem KSchG, E‐Commerce Gesetz (ECG), Fern‐ und Auswärtsgeschäfte‐Gesetz (FAGG) und Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG), Impressum nach dem ECG, Mediengeset (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und VRUG/FAAG, Datenschutzklauseln), etc. ,
  • Übernahme einer Haftung im Falle einer fehlerhaften Erstellung der Rechtstexte und damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen,
  • „Endabnahme“ (Probekauf) durch den bearbeitenden Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Ablauf und zur Förderung für die Rechtshilfepakete Onlinehandel finden Sie im Dokument Förderrichtlinien und Ablauf Rechtshilfepaket

Bei Interesse an einem der angebotenen Rechtshilfepakete Onlinehandel, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden es an handel@wkbgld.at


Rechtshilfepaket Ausland

Förderung bis 1000,- Euro für Rechtsberatung

Ab sofort vergibt das Landesgremium auch Förderungen bei Rechtsunsicherheiten bzw. -streitigkeiten im Ausland. Sollten Sie im Export bzw. Import tätig sein und rechtliche Hilfe in jeglicher Hinsicht benötigen, so unterstützen wir Sie dabei finanziell.

Und so gehts:

  1. Mail mit dem konkreten Problem an handel@wkbgld.at sowie Stellen des Förderantrags
  2. Anfrage an das zuständige Außenwirtschaftscenter bzw. Finden eines geeigneten Rechtsexperten für das jeweilige Zielland
  3. Durchführung der Rechtsberatung mit dem Rechtsexperten
  4. Einsendung der Rechnung des Rechtsexperten an handel@wkbgld.at
  5. Auszahlung der Förderung auf Ihr Konto

Förderbedingungen Rechtshilfepaket Ausland: 

  • Pro Mitglied kann 1 Förderansuchen werden.
  • Es werden max. € 1.000,- gefördert.
  • Sollte der Rechnungsbetrag weniger als € 2.000,- betragen, so werden davon lediglich 50 % gefördert.
  • Es steht ein Fördertopf in Höhe von € 10.000,- bis 31.12.2024 zur Verfügung.
  • Die Vergabe bzw. Auszahlung der Förderung richtet sich nach dem Eintreffen des schriftlichen Förderantrages im Büro des Landesgremiums.
  • Der Antrag kann schriftlich oder per Mail eingebracht werden.
  • Förderanträge können abgelehnt werden. Es liegt im Ermessen des Obmanns bzw. des Landesgeschäftsführers ob eine Förderzusage erteilt wird.

Bei Fragen steht Ihnen Fachgruppengeschäftsführer Thomas Ehrenreiter, LL.M.(WU) gerne zur Verfügung. 

Stand: 13.09.2023