Kollektivverträge für die Holzindustrie
Kollektivvertragsabschluss 2020 in der Holzindustrie
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2020 waren stark geprägt von der Corona-Krise. Schließlich konnte am 4. Juni 2020 in der 2. Verhandlungsrunde unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Kollektivvertragsabschluss mit Augenmaß für die Arbeiter und Angestellten der Holzindustrie erzielt werden.
Das Ergebnis finden Sie im Protokoll über den Abschluss der neuen Kollektivverträge.
Neben identen prozentualen Abschlüssen mit 1,6% für KV -und IST Löhne/Gehälter war der Holzindustrie besonders wichtig ein um 2 Monate späterer Wirksamkeitsbeginn mit 1. Juli 2020, dies auch im Hinblick auf die administrativen Herausforderungen bei Kurzarbeit. Die Bonuszahlung (Coronaprämie) als Einmalzahlung liegt mit € 130 für MitarbeiterInnen bis zur Höchstbeitragsgrundlage unter den letztgetätigten KV-Abschlüssen mit Coronaprämie und wirkt sich zudem nicht nachhaltig aus.
Die KV-Texte für die Arbeiter samt Lohntabellen und auch jene für die Angestellten sowie der Kollektivvertrag Faser- und Spanplatte 2020 sind freigegeben – siehe KV für Arbeiter in der Holzindustrie bzw. KV für Angestellte in der Holzindustrie.
Mittlerweile sind auch die Rahmenkollektivverträge für die Angestellten und für die Arbeiter in der Holzverarbeitenden Industrie / Sägeindustrie auf unserer Homepage hinterlegt unter KV für Angestellte bzw. Arbeiter in der Holzindustrie / Rahmenkollektivverträge 2020.
Bei der Änderung zu Gleitzeit und Überstunden bei Angestellten handelt es sich lediglich um eine Reparatur einer Kompromiss-Regelung aus dem Vorjahr, die unterschiedlich ausgelegt werden konnte. Die Neutextierung erfolgt in Anlehnung an die Metallerregelung.