th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

EU-Leitlinie über Erstellung des Ausgangszustandsberichtes

Leitlinie soll Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie helfen

Vor kurzem wurden von der EU die "Leitlinien der Europäischen Kommission zu Berichten über den Ausgangszustand gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen" veröffentlicht.

Die vorliegende Leitlinie soll den Mitgliedsstaaten helfen, die Industrieemissionsrichtlinie einheitlich umzusetzen. Die Leitlinie ist jedoch keine rechtsverbindliche Auslegung der Industrieemissionsrichtlinie. Der einzige rechtsverbindliche Text bleibt der Wortlaut der Industrieemissionsrichtlinie selbst. Zudem kann eine offizielle Auslegung der Industrieemissionsrichtlinie ausschließlich durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen.

Die Leitlinie ist natürlich auch für Unternehmen von Interesse, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen und einen Bericht über den Ausgangszustand zu erstellen haben. Der Ausganszustand ist für die Schutzgüter Boden und Grundwasser zu erheben.

Die Leitlinie ist achtstufig aufgebaut. Die Stufen befassen sich mit den folgenden Hauptelementen:

  • Stufen 1-3: Entscheidung, ob ein Bericht über den Ausgangszustand erforderlich ist;
  • Stufen 4-7: Bestimmung, wie ein Bericht über den Ausgangszustand vorzubereiten ist;
  • Stufe 8: Festlegung des Inhalts des Berichts.
Stand: