th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Wie sind fehlende Autoteile eines Altfahrzeuges vom Erstübernehmer einzustufen?

Eine Beispielsammlung des BMLFUW gibt Auskunft

Wenn Altfahrzeuge unvollständig dem Erstübernehmer übergeben werden, so stellt sich die Frage, wie die fehlenden Teile im Hinblick auf die Erfüllung der Wiederverwendungs- und Verwertungsziele einzustufen sind. Gelten diese beispielsweise als wiederverwendet oder recycelt?

Wir haben zu dieser Frage eine Beispielsammlung vom BMLFUW erhalten, die Auskunft darüber gibt in welchen Fällen das BMLFUW davon ausgeht, dass die fehlenden Autoteile als wiederverwendet bzw. als recycelt gelten. Konkret können die in der Beispielsammlung gelb unterlegten Autoteile bei der Quotenermittlung als verwertet bzw. als wiederverwendet berücksichtigt werden.

Stand: