Asset-Datenbank
Inhalt
1. Asset-Datenbank
Die Asset-Datenbank ist ein österreichweit einzigartiger Datenpool, der es ermöglicht, noch vor Vertragsabschluss eventuelle Betrugsabsichten zu erkennen. Es handelt sich um ein vom KSV1870 eingerichtetes, zentrales Register, in das die (freiwilligen) Teilnehmer Kfz- und Mobilien-Assets (also KFZ, PKW, LKW und Motorräder) bzw. die Finanzierungen dazu eintragen und abfragen. Es werden keine personenbezogenen Daten in die Datenbank eingetragen, sondern lediglich die Fahrgestellnummer hinterlegt, die den Fingerabdruck eines Fahrzeuges darstellt. Nutzer der Asset-Datenbank sind Banken, Leasingunternehmen und Pfandleihunternehmen. Eine verpflichtende Abfrage gibt es seitens der Zulassungsstellen. Details finden Sie auch in der Broschüre des KSV.
2. Entwicklung und Rechtsgrundlagen
Entwickelt wurde die Asset-Datenbank bereits 2013 - gemeinsam vom Kreditschutzverband (KVS) 1870 (welcher die Asset-Datenbank führt), den Pfandleihunternehmern und dem Versicherungsverband der österreichischen Leasingunternehmen (VVO).
Im Kampf gegen Betrug ist seit 1. Oktober 2019 für Zulassungsstellen eine Prüfung in der sogenannten Asset-Datenbank verpflichtend, ehe sie die Zulassung für ein Kfz ausstellen. Dies ist seitdem technisch implementiert und kann nicht umgangen werden.
Die zugehörigen Rechtsgrundlagen der verpflichtenden Abfrage sind:
- § 30a Abs 4b Kraftfahrzeuggesetz
- § 13a Zulassungsstellenverordnung (relevante Änderung war in der 9. Novelle zur ZustV)
Im Dezember 2020 wurde mit der 39. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) in den Erläuterungen klargestellt (kundgemacht am 15.12.2020 im BGBl. I Nr. 134/2020, BGBl. I Nr. 134/2020), dass es sich bei der „Abfrage bei einer dafür zur Verfügung stehenden Datenbank“ eindeutig um die Asset-Datenbank des KSV handelt:
Auszug der Erläuterungen:
Zu Z 10 (§ 30 Abs. 5 sechster Satz) und Z 11 (§ 31 Abs. 8):
„Durch diese Ausnahmeregelung von der verpflichtenden Unbedenklichkeitsabfrage in der KSV Assetdatenbank vor Erstellung eines Typenschein-Duplikates bei älteren Fahrzeuge soll eine Erleichterung für die zur Typenscheinausstellung verpflichteten Hersteller bzw. Generalimporteure geschaffen werden.[…]“
3. Interesse an Teilnahme
Bei Interesse können Sie sich gerne an uns oder direkt an den KSV 1870 wenden.