Standesregeln, Ehrenschiedsgericht und Ombudsstelle
- Was sind Standes- und Ausübungsregeln?
- Für welche Berufsgruppen innerhalb der Finanzdienstleister ist ein Beitritt möglich?
- Wer ist Träger des Gütesiegels?
- Was ist das Ehrenschiedsgericht?
- Was ist die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister?
1. Was sind Standes- und Ausübungsregeln?
Wer freiwillig den Standes- und Ausübungsregeln beitritt, verpflichtet sich im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte zur Einhaltung dieser Regeln. Außerdem verpflichtet man sich, mit der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus unterwirft man sich dem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister.
2. Für welche Berufsgruppen innerhalb der Finanzdienstleister ist ein Beitritt möglich?
Für folgende Berufsgruppen der Finanzdienstleister ist ein Beitritt möglich. Über den entsprechenden Link kommen Sie weiter zu den entsprechenden Standes- und Ausübungsregeln, Lehrplänen sowie Informationen zum Beitritt.
- Standesregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler
- Standesregeln für Crowdinvesting-Plattformen
- Standesregeln für Pfandleihunternehmen
3. Wer ist Träger des Gütesiegels?
Alle Berufsangehörigen, welche sich freiwillig den Standes- und Ausübungsregeln unterworfen haben, sind Träger des Gütesiegels und können dieses als äußeres Zeichen der Unterwerfung unter die Standes- und verwenden.
4. Was ist das Ehrenschiedsgericht?
Gleichzeitig mit dem Beitritt zu den Standes- und Ausübungsregeln unterwirft man sich dem Ehrenschiedsgericht, um bei Bedarf die Standes- und Ausübungsregeln durchzusetzen.
5. Was ist die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister?
Die Finanzdienstleister sind stets für ihre Kunden da. Sollte es trotzdem einmal zu Unstimmigkeiten kommen, haben alle Kunden der Finanzdienstleister österreichweit die Möglichkeit, die unabhängige und fachlich versierte Ombudsstelle zu kontaktieren.
Sie haben Interessen am Beitritt zu den Standesregeln?
Als Gewerblicher Vermögensberater oder Wertpapiervermittler wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachgruppe Finanzdienstleister im jeweiligen Bundesland.
Als Crowdfunding-Plattform oder Pfandleihunternehmer schreiben Sie bitte an finanzdienstleister@wko.at.
Sie erhalten sodann die notwendigen Beitrittsunterlagen.