Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung: Regelungen für Versicherungsmakler
Aufgrund der gesetzlichen Änderung der Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in der Gewerbeordnung 1994 (Geldwäschenovelle) infolge der Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie der EU sind Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit dahingehend zu überprüfen und zu bewerten, ob Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen (Risikoerhebung).
Diese Prüfung und Bewertung richtet sich nach bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Risikofaktoren. Sie ist aufzuzeichnen, sollte aktuell gehalten werden, kann von der Behörde überprüft werden und muss dieser auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.
Zur notwendigen Risikoerhebung wurde vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) gemeinsam mit den Bundesländern ein Fragebogen erstellt. In sechs kurzen Schritten kann damit eine Risikobewertung vorgenommen und dokumentiert werden. Die ebenfalls vom BMDW herausgegebene Ausfüllhilfe soll bei der Risikobewertung und beim Ausfüllen des Risikoerhebungsbogens unterstützen.