Meldepflicht – Gästeverzeichnis / Gästeblattsammlung
Wichtige Informationen für die Hotellerie
Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet ein Gästeverzeichnis – entweder mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung (elektronisches Gästeverzeichnis) oder von der Meldebehörde signierter Gästeverzeichnisblattsammlung - zu führen. Meldebehörde ist das Gemeindeamt bzw. in Statutarstädten der Magistrat. Die Gästeverzeichnisblatt-Sammlung muss dem Gast unausgefüllt und durchnummeriert vorgelegt werden. Auf einem Deckblatt muss der Name und die Adresse des Betriebs sowie Kontaktdaten der Inhaberin oder des Inhabers vermerkt werden. Das Deckblatt wird von der Meldebehörde abgestempelt.
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