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Beschäftigung von Mitarbeitern am 24. und 31. Dezember in Reisebüros

Brancheninformation zu Öffnungszeiten

Aufgrund der Diskussion über verlängerte Öffnungszeiten am 24. und 31 Dezember im Handel möchten wir dringend darauf hinweisen, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern in Reisebüros laut Kollektivvertrag (IV Punkt 2) an diesen Tagen nur bis 12:00 Uhr erlaubt ist.  

Bei einer darüberhinausgehenden Beschäftigung ist mit empfindlichen Strafen durch das Arbeitsinspektorat zu rechnen.

Diese Regelung haben auch Vermieter – beispielsweise in Einkaufszentren – zu akzeptieren.