Kollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros
Kollektivvertrag 2022
Am 14. Dezember fand die Kollektivvertragsverhandlungsrunde mit den Gehaltsverhandlungen für 2022 statt, wobei folgende Einigung erzielt wurde:
Gehaltsabschluss:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter, Lehrlingseinkommen und das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.
Die ab 1.4.2022 geltenden neuen Gehaltstabellen finden sich hier:
Überzahlungen:
Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt vor dem Inkrafttreten des neuen Gehaltsabkommens (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Euro zu runden.
Einmalzahlung:
Jede(r) Angestellte, der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist.
Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.
Lehrlinge erhalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100.
Ausgenommen von dieser Einmalzahlung sind geringfügig und fallweise Beschäftigte sowie Angestellte, die zum Stichtag 1. April 2022 in Karenz oder Mutterschutz sind.
Die Einmalzahlung darf auf bestehende Überzahlungen nicht angerechnet werden!
Der Auszahlungszeitraum bis spätestens 30. April wurde bewusst so gewählt, um bei Mitarbeitern in Kurzarbeit allfällige Probleme im Zusammenhang mit der Ersatzrate hintanzuhalten (Verringerung der AMS-Refundierung bei Überschreiten der Schwellenwerte).
Abfertigungsdienste
Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste (gemäß VII, Ziffer 6) werden ebenfalls mit Wirksamkeit per 1.4.2022 von € 16,50 auf € 17,00 bzw. von € 33,00 auf € 34,00 erhöht.
Änderungen im materiellrechtlichen Teil des Kollektivvertrages mit Wirksamkeit ab 1.1.2022:
Abschnitt XI. Fortzahlung des Monatsentgelts bei Dienstverhinderung
Bei Tod eines Kindes gibt es einen weiteren arbeitsfreien Tag. Die Fortzahlung des Monatsentgelts gilt somit für 2 Arbeitstage.
Weiters wurden in der Verhandlungsrunde am 14. Dezember einige Präzisierungen/Klarstellungen im materiellrechtlichen Teil des Kollektivvertrags fixiert:
Abschnitt X. Abfertigung alt
Die Regelung wurde bereinigt und vereinfacht.
Abschnitt XII. Dienstjubiläen
Klargestellt wurde, dass auch bei Dienstverhältnissen ab 1.1.2011 die Dienstbefreiung am Tag des Dienstjubiläums einvernehmlich auf einen anderen Tag verschoben werden kann.
Abschnitt XIII. Sonderzahlungen
Klargestellt wurde, dass auch Lehrlinge Anspruch auf Sonderzahlungen haben.
Abschnitt XIV. Reisekosten und Reiseaufwand
Für Weiterbildungsreisen wurde nun ein eigener Punkt 5 mit einer präziseren Definition eingefügt.
Abschnitt XVII. Sonderbestimmungen (Reiseleitung, Call Center und mobile Reiseberater)
Da es im Zusammenhang mit der Entlohnung von Reisebetreuern/Reiseleitern bisweilen Unklarheiten gegeben hat, wurde dieser Punkt neu formuliert:
Definiert werden dabei einerseits die verschiedenen Arten der Reiseleitung (Reisebegleiter, fachlicher Reiseleiter, Standortreiseleiter) und dann differenziert zwischen externen Reisebegleitern/Reiseleitern, die für einzelnen Reisen angestellt werden, und fix angestellten Mitarbeitern, die fallweise Reiseleitungstätigkeiten übernehmen.
Standortreiseleiter sind in die Verwendungsgruppe B, fachliche Reiseleiter bzw. Reisebegleiter in die Verwendungsgruppe C einzustufen.
Unterlagen
Kollektivvertrag für Reisebüroangestellte 2022
Gehaltstabellen 2022 (gültig ab 1.4.2022)
Berechnungsbeispiele zum Kollektivvertrag für Reisebüros 2022
Vergleich Kollektivvertrag für Reisebüros 2021/2022 (alt/neu)
FAQ Einmalzahlung (Corona-Prämie) 2022
Muster
Musterarbeitsvertrag für Angestellte in Reisebüros (Login erforderlich)
Musterdienstzettel für Angestellte in Reisebüros
Muster-Betriebsvereinbarung über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit (Login erforderlich)
Muster-Vereinbarung über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit (Login erforderlich)
Rechtsinformationen:
Beschäftigung am 24. und 31. Dezember im Reisebüro
Kollektivverträge der letzten Jahre
Archiv Änderungen Kollektivvertrag
Umstufungsregeln Verwendungsgruppen 2019
Gegenüberstellung Kollektivvertragstext alt/neu 2019
Aussendung Details zum neuen Kollektivvertrag 2019
Gegenüberstellung Kollektivvertrag für Reisebüros alt/neu 2021