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Checkliste: Regelmäßige EU-Auslandseinsätze von Arbeitnehmern

Wer ist wo versichert?

Für Arbeitgeber mit Sitz in Österreich kann die Beurteilung der Sozialversicherung mit folgenden Prüfungsschritten vorgenommen werden:

  • Wo befindet sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers
  • Wohnsitz in Österreich
    ⇒ Sozialversicherung Österreich
    ⇒ keine Prüfung des wesentlichen Teils der Tätigkeit notwendig, weil auch bei wesentlichem Teil der Tätigkeit im Ausland gilt wieder österreichische Sozialversicherung (Recht des Arbeitgeber-Sitzstaates)
  • Prüfung an dieser Stelle zu Ende. Arbeitgeber meldet Arbeitnehmer im Inland zur Sozialversicherung an und sendet vorausgefülltes A1 an die zuständige regionale Krankenkasse im Inland zur Bestätigung.
  • Wohnsitz im EU-Ausland:
    Prüfung des wesentlichen Teils der Tätigkeit notwendig. Mögliche Varianten:
    a) Wesentlicher Teil im Wohnsitzstaat (z.B. Slowakei):
    ⇒ Sozialversicherung des Wohnsitzstaates (Slowakei)
    b) Wesentlicher Teil in einem anderen EU-Ausland (z.B. Ungarn):
    ⇒ Sozialversicherung Österreich
    c)Wesentlicher Teil in Österreich:
    ⇒ Sozialversicherung Österreich
    d) Wesentlicher Teil nicht feststellbar:
    ⇒ Sozialversicherung Österreich
  •  Prüfungsergebnis Sozialversicherung Ausland: Kontakt mit Außenwirtschaftscenter des jeweiligen Auslandes wegen Vorgangsweise bei der Anmeldung des Arbeitnehmers.
  • Ausstellung Formular A1: Arbeitgeber sendet vorausgefülltes A1 an die zuständige Krankenkasse im Wohnsitzstaat zur Bestätigung.
  • Vorsicht: Für Luftfahrt (Flug-und Kabinenpersonal) sowie Hochseeschifffahrt gelten abweichende Sonderregeln!

    Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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