Sicher am Berg
Die Erfahrungen mit Sicherheits- und Hygienemaßnahmen haben gezeigt, dass sie „praxisfit“ sind und zugleich ein möglichst uneingeschränktes Bergerlebnis ermöglichen.
Schutz und Sicherheit für Gäste wie auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dabei weiter an oberster Stelle. Für ein gutes und sicheres Miteinander tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung. Halten wir uns an die vorgegebenen Verhaltensregeln, steht dem unvergesslichen Bergerlebnis nichts im Wege.
Die klare Kommunikation mit den Gästen vor Ort ist für einen sicheren Aufenthalt wichtig. Hinweise für das richtige Verhalten am Berg sollen dazu gut sichtbar angebracht werden.
Aktuelle Informationen
Neu: Verkehrsbeschränkung
Die Regelungen sehen nun eine sog. Verkehrsbeschränkung für Personen vor, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt. Als Verkehrsbeschränkung gilt die Pflicht zum durchgehenden korrekten Tragen einer FFP2-Maske unter anderem:
- • außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in geschlossenen Räumen, wenn ein physischer Kontakt (= Anwesenheit im selben Raum) zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist und
- im Freien, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- in privaten Verkehrsmitteln, sofern ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
Die Verkehrsbeschränkung ersetzt die Quarantänepflicht, die somit aufgehoben wird.
Die Verkehrsbeschränkung endet:
- nach 10 Tagen ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme,
- ab Vorliegen eines negativen PCR-Tests oder medizinischen Laborbefundes mit CT-Wert ≥ 30, wobei das Freitesten frühestens am 5. Tag nach der Probenentnahme zulässig ist,
- ab Vorliegen eines negativen PCR-Tests innerhalb von 48 Stunden nach positivem Antigentest.
Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Verkehrsbeschränkung darf somit auch der Arbeitsplatz künftig mit positivem Test betreten werden, und zwar unabhängig davon, ob der Dienstnehmer Symptome aufweist.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es in den einzelnen Bundesländern abweichende Corona-Regelungen geben kann.
» aktuelle Informationen zu den Maßnahmen in den Bundesländern
1. Einlasskontrolle (3G-Pflicht)
- Seit 5. März sind die bis dahin gültigen 3G-Eintrittskontrollen bei Seilbahnen ersatzlos entfallen.
2. Maskenpflicht für Kunden
- Ab 16. April entfällt die Maskenpflicht in Fahrbetriebsmitteln und Anstellbereichen von Seilbahnen zur Gänze.
- Es gilt nun wieder eine Empfehlung des Gesetzgebers zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Bereichen von Seilbahnen.
3. Mitarbeiter:innen
- Die aktuell gültige Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen entfällt für Seilbahnmitarbeiter:innen ebenfalls ab 16.April. Auch hier gilt ab dann nur mehr eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
- Strengere, über die Verordnung hinausgehende, Maßnahmen können vom Arbeitgeber – wie auch bisher – in begründeten Fällen vorgesehen werden.
4. COVID-19-Schutzmaßnahmen
- Auch Verpflichtungen zur Erarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes sowie zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten entfällt ab dem 16. April.
Downloads
Nutzen Sie unsere Vorlagen, die Sie alle einfach runterladen und ausdrucken können. Die Aushänge werden regelmäßig nach aktuellem Wissensstand aktualisiert.
Piktogramme für ein sicheres Miteinander
Was wir alle tun können und vom Gesetzgeber empfohlen wird
FFP2-Maske Empfehlung
Sicherheitshinweise für Gäste
Obwohl mit 5.3. das Tragen von FFP2 Masken und Eintrittskontrollen ersatzlos fallen, können wir alle dazu beitragen die Sicherheit und persönliche Gesundheit jedes einzelnen Menschen zu schützen:
Weitere Sicherheitshinweise
Videos
Sicher am Berg
© Wirtschaftskammer Österreich
Sicher am Berg - Video zum Download auf Deutsch (mp4)
Sicher am Berg - English Version
© Wirtschaftskammer Österreich