Kundeninformationen zu Kontenregister, Kapitalabflussmeldungen und automatischem Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden
Änderungen seit 1. Jänner 2021
Seit 2016 gibt es in Österreich ein Kontenregister, in das sämtliche Konten (inkl. Sparbücher) und Depots von Privatpersonen und Rechtsträgern einzumelden sind. Weiters gilt seit 2016 der sogenannte automatische Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden.
Seit 1.1.2021 sind zusätzlich in das Kontenregister auch Schließfächer zu melden.
In den folgenden Dokumenten finden Sie weiterführende Informationen zu Kontenregister, Kapitalabflussmeldungen und automatischem Informationsaustausch.