Regeln für Wohnkreditvergabe – KIM-V
Seit der Einführung der Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) im August 2022 finden Entscheidungen des Gremiums für Finanzmarktstabilität (FMSG) in der Öffentlichkeit Beachtung: Denn damit wird sowohl das Schaffen von Eigentum als auch leistbares Wohnen weiterhin erheblich erschwert. Im zweiten Halbjahr 2022 ist es zu Einbrüchen bei der Vergabe von Immobilienkrediten von bis zu 70 Prozent gekommen.
„Die Nachjustierungen des FMSG zur KIM-Verordnung, die aktuell auf dem Tisch liegen, sind leider unzureichend, um dem Wohn-Dilemma, auf das wir zusteuern, entgegenzuwirken. Wir brauchen jetzt klare und weitreichende Änderungen, die dem aktuellen, wirtschaftlichen Umfeld Rechnung tragen. Die Verordnung ist aus unserer Sicht völlig neu zu bewerten und sollte im Sinne aller Österreicher:innen, die sich Eigentum schaffen möchten, auf neue Beine gestellt werden“, so Willi Cernko, Obmann der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung.
Besonders betroffen sind junge Familien, für die leistbarer Wohnraum angesichts der KIM-V kaum mehr realisierbar ist.
Um diese Auswirkungen für Österreich einzugrenzen, stellen die österreichischen Kreditinstitute die Verordnung insgesamt in Frage. Zumindest eine grundlegende Neubewertung durch die verantwortlichen Bereiche in Aufsicht und FMSG ist unerlässlich.